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Vereinbarungen zwischen Swissgrid und den Netzbetreibern in der EU. Zudem
              empfehlen die ElCom und Swissgrid die Umsetzung bereits beschlossener
              Massnahmen zu beschleunigen.


              Als weitere Vorbereitungsmassnahme und gestützt auf Art. 9 StromVG hat die
              ElCom per Ende November 2021 ein «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» dem

              UVEK unterbreitet.

              Der Bundesrat wird im ersten Quartal 2022 darüber entscheiden, welche

              konkreten Massnahmen zu ergreifen und welche vertieften Analysen allenfalls
              noch notwendig sind. Frühestens dann wird das Konzept, welches die Grundlagen
              für ein oder mehrere Gaskraftwerke in der Schweiz legen könnte, öffentlich.



              Was tut die Politik zur langfristigen Stärkung der
              Versorgungssicherheit?


              Nach dem Auslaufen des Einspeisevergütungssystems Ende 2022 drohte eine

              Regulierungslücke für die Förderung erneuerbarer Energien, die zwischenzeitlich
              mit der Parlamentarischen Initiative 19.443 von Nationalrat Bastien Girod
              abgewendet werden konnte. Damit wird unter anderem die Förderung für den
              Ausbau der Erneuerbaren Energien mit Investitionsbeiträgen und Einmalvergütung

              bis Ende 2030 einheitlich weitergeführt.

              Zudem hat der Bundesrat im Frühsommer 2021 seine Botschaft zum Bundesgesetz

              über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Die
              Vorlage ist ein Mantelerlass aus der Revision des Energie- und
              Stromversorgungsgesetzes. Hauptziel der Vorlage ist die langfristige Stärkung der
              Stromversorgungssicherheit mit einheimischer, erneuerbarer Energie.


              Um die langfristige Versorgungssicherheit im Winter zu stärken und die
              Selbstversorgungsfähigkeit von heute rund 22 Tagen auch nach dem Ausstieg aus

              der Kernenergie zu erhalten, schlägt der Bundesrat die folgenden Massnahmen
              vor:


              1.  Ein Zubau-Ziel für Winterstrom. Bis 2040 sollen zwei Terawattstunden
                  zugebaut werden. Der Zubau wird prioritär bei grossen Speicherkraftwerken
                  angesetzt und mit einem «Winterzuschlag» von maximal 0,2 Rappen pro
                  Kilowattstunde finanziert.


              2.  In Ergänzung zu den Mechanismen im Strommarkt soll eine strategische
                  Energiereserve dafür sorgen, dass gegen Ende Winter Energie für kritische

                  Versorgungssituationen verfügbar ist. Die notwendige Energiereserve wird
                  jährlich von der Swissgrid ausgeschrieben und über die Netznutzungstarife
                  finanziert. Vor Winterbeginn wird diese Energie als «eiserne Reserve» vom
                  Markt genommen und darf nur bei Versagen der Marktmechanismen
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