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Vereinbarungen zwischen Swissgrid und den Netzbetreibern in der EU. Zudem
empfehlen die ElCom und Swissgrid die Umsetzung bereits beschlossener
Massnahmen zu beschleunigen.
Als weitere Vorbereitungsmassnahme und gestützt auf Art. 9 StromVG hat die
ElCom per Ende November 2021 ein «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» dem
UVEK unterbreitet.
Der Bundesrat wird im ersten Quartal 2022 darüber entscheiden, welche
konkreten Massnahmen zu ergreifen und welche vertieften Analysen allenfalls
noch notwendig sind. Frühestens dann wird das Konzept, welches die Grundlagen
für ein oder mehrere Gaskraftwerke in der Schweiz legen könnte, öffentlich.
Was tut die Politik zur langfristigen Stärkung der
Versorgungssicherheit?
Nach dem Auslaufen des Einspeisevergütungssystems Ende 2022 drohte eine
Regulierungslücke für die Förderung erneuerbarer Energien, die zwischenzeitlich
mit der Parlamentarischen Initiative 19.443 von Nationalrat Bastien Girod
abgewendet werden konnte. Damit wird unter anderem die Förderung für den
Ausbau der Erneuerbaren Energien mit Investitionsbeiträgen und Einmalvergütung
bis Ende 2030 einheitlich weitergeführt.
Zudem hat der Bundesrat im Frühsommer 2021 seine Botschaft zum Bundesgesetz
über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Die
Vorlage ist ein Mantelerlass aus der Revision des Energie- und
Stromversorgungsgesetzes. Hauptziel der Vorlage ist die langfristige Stärkung der
Stromversorgungssicherheit mit einheimischer, erneuerbarer Energie.
Um die langfristige Versorgungssicherheit im Winter zu stärken und die
Selbstversorgungsfähigkeit von heute rund 22 Tagen auch nach dem Ausstieg aus
der Kernenergie zu erhalten, schlägt der Bundesrat die folgenden Massnahmen
vor:
1. Ein Zubau-Ziel für Winterstrom. Bis 2040 sollen zwei Terawattstunden
zugebaut werden. Der Zubau wird prioritär bei grossen Speicherkraftwerken
angesetzt und mit einem «Winterzuschlag» von maximal 0,2 Rappen pro
Kilowattstunde finanziert.
2. In Ergänzung zu den Mechanismen im Strommarkt soll eine strategische
Energiereserve dafür sorgen, dass gegen Ende Winter Energie für kritische
Versorgungssituationen verfügbar ist. Die notwendige Energiereserve wird
jährlich von der Swissgrid ausgeschrieben und über die Netznutzungstarife
finanziert. Vor Winterbeginn wird diese Energie als «eiserne Reserve» vom
Markt genommen und darf nur bei Versagen der Marktmechanismen