Page 74 - Der Islam verurteilt den Terrorismus
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72          Der Islam verurteilt den Terrorismus




            behandeln: "... Der Hass gegen Leute, die euch von der unverletzlichen
            Moschee abhalten wollen, verleite euch nicht zu  Verfehlungen. Helft
            einander zur Rechtschaffenheit und Gottesfurcht und nicht zur Sünde
            und Feindschaft. Und fürchtet Gott; siehe, Gott ist streng im Strafen."
            (Koran, 5:2)
                Der allmächtige Gott warnt die Muslime, keine Grenzen zu übertreten,
            auch als sie mit Absicht daran gehindert wurden, ihre religiöse Pflicht der

            Hadsch (Pilgerfahrt nach Mekka) anzutreten und ungerecht behandelt wur-
            den. Gott verlangt von den Muslimen, auch unter diesen Bedingungen
            gerecht zu handeln, er befiehlt ihnen, sich wohlzuverhalten und nicht zu
            erzürnen. Die Muslime haben aus dem Koran heraus die Pflicht, diesem
            Befehl zu folgen, egal, wie die Umstände sich darstellen mögen.
                Der Vers, der die einzige Rechtfertigung für das Kämpfen – nämlich die
            Selbstverteidigung – beschreibt, enthält also auch noch eine andere Bedin-
            gung, unter der Krieg geführt werden darf: nämlich das  Vermeiden von
            Exzessen. Das bedeutet, dass ein Muslim sich darauf beschränken muss, bei

            der Selbstverteidigung nicht überreagieren und keine anderen als defensive
            Maßnahmen ergreifen darf. In anderen  Worten: Aggression, Gewalt, Zorn
            und Extremismus sind im Koran verboten.
                Andere Verse offenbaren die Verpflichtung, nach dieser Maßgabe ledig-
            lich Verteidigungskriege gegen Aggressoren zu führen: "Gott verbietet euch
            nicht, gegen die gütig und gerecht zu sein, die euch nicht wegen eueres
            Glaubens bekämpft oder euch aus eueren Häusern vertrieben haben.

            Gott liebt fürwahr die gerecht Handelnden. Gott verbietet euch nur, mit
            denen Freundschaft zu schließen, die euch des Glaubens wegen
            bekämpft oder euch aus eueren Wohnungen vertrieben oder bei euerer
            Vertreibung geholfen haben..." (Koran, 60:8-9)
                Hier wird eine bedeutsame Unterscheidung getroffen: Es ist ungesetzlich
            für Muslime, Menschen anzugreifen, die diese nie angegriffen haben, selbst
            solche, die den Muslimen ideell in starker Gegnerschaft gegenüberstehen.
            Nach diesem Vers ist es den Muslimen lediglich erlaubt, sich in defensiver
            Kriegsführung gegen Menschen zu engagieren, die sie ihres Glaubens wegen
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