Page 145 - SPOE - Gemeindeordnung
P. 145

len)      Kostenersätze      in      den      Nachweis zusätzlicher  Werbungskosten
          miteinzubeziehen.
          Besteht die  Mitgliedschaft  zum  Europäischen  Parlament  nicht  ganzjährig,
          ist  bei  der  zeitlichen  Zuordnung  auf  einen Verwendungsnachweis  der
          gesamten  Kostenersätze  zu verzichten,  wenn  für  das  restliche  Kalender-
          jahr  keine Werbungskosten auf  Grund einer Tätigkeit als politischer Funktio-
          när   geltend   gemacht   werden   (ausgenommen  Partei-  und Klubbeiträge)
          oder  die Werbungskosten,  die für  den  restlichen  Zeitraum  als   politischer
          Funktionär geltend  gemacht  werden,  zeitlich  eindeutig  zugeordnet wer-
          den können (zB Reisekosten oder  Kosten anlässlich bestimmter politischer
          Veranstaltungen).
          Bei Kosten, die zeitraumbezogen aufzuteilen     wären     (also     jeweils teil-
          weise       die       Zeit       der  Mitgliedschaft       bzw. Nichtmitgliedschaft     zum
          Europäischen     Parlament betreffen), ist  die  Verwendung  aller  Kostener-
          sätze  auf Grund   der   Funktion   als   Mitglied   des Europäischen Parlaments
          nachzuweisen  bzw.  glaubhaft  zu  machen. Dies gilt sinngemäß für  Mitglie-
          der des Ausschusses der Regionen    sowie    für   die    ständigen    Mitglieder
          des  Wirtschafts- und Sozialausschusses.     Wurden für Dienstreisen gemäß
          § 11 Bundesbezügegesetz Vergütungen bezahlt, können diesbezüglich keine
          höheren  Werbungskosten geltend gemacht werden.

          Fazit:


          - Mitgliedern des Europäischen Parlaments die Kostenersätze erhielten und
          nur    die Partei-    und Klubbeiträge absetzen -> nur Nachweis über die
          Partei- u. Klubbeiträge


          Bei  Geltendmachung  von  weiteren  Werbungskosten -> Verwendung    der
          Kostenersätze    in    den    Nachweis zusätzlicher Werbungskosten mitein-
          beziehen














                          Blätterkatalog - www.marchfelddruck.at
   140   141   142   143   144   145   146   147   148