Page 141 - SPOE - Gemeindeordnung
P. 141
Sind Vorauszahlungen zu leisten, kann ein Freibetragsbescheid
nicht erlassen werden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, bei neu
auftretenden Werbungskosten eine Herabsetzung der Vorauszahlung zu
beantragen.
Fließen in einem Kalenderjahr (erstmalig) parallel nichtselbständige
Bezüge zu (zB Bezug aus einer bisherigen nichtselbständigen Tätigkeit
zusammen mit dem Bezug aus der Abgeordnetentätigkeit), ist für dieses
Kalenderjahr eine Pflichtveranlagung durchzuführen. Da diese regelmäßig
zu Nachzahlungen führt, ist der Antrag auf Ausstellung eines gesonderten
Freibetragsbescheides (infolge neu auftretender Werbungskosten)
nicht zielführend, weil dadurch die Nachzahlung zusätzlich erhöht wird.
Werbungskosten sind grundsätzlich nachzuweisen. Soweit ein Nach-
weis durch Fremdbeleg nicht zumutbar oder nicht möglich ist, können
die Zahlungen durch Eigenbeleg glaubhaft gemacht werden.
Fazit:
Voraussetzung für Abzugsfähigkeit: Werbungskosten mit Belegen (Fremdbe-
leg oder Eigenbeleg) nachweisen; Werbungskostenliste, Fahrtenliste
8. Werbungskosten und Kostenersätze
Aufwendungen können nur dann als Werbungskosten anerkannt wer-
den, soweit sie nicht von dritter Seite ersetzt werden. Gemäß § 10
Bundesbezügegesetz gebührt den Mitgliedern des Nationalrates und
des Bundesrates für alle Aufwendungen, die ihnen in Ausübung des
Mandates entstehen (Fahrtkosten nach Maßgabe des § 26
Z 4 EStG 1988, Aufenthaltskosten, Bürokosten einschließlich der Betriebs-
ausgaben und Ausgaben für Mitarbeiter, soweit sie nicht nach dem Par-
lamentsmitarbeitergesetz vergütet werden, alle sonstigen Aufwendungen
mit Ausnahme allfälliger Bewirtungskosten), eine Vergütung in Höhe der
Blätterkatalog - www.marchfelddruck.at