Page 139 - SPOE - Gemeindeordnung
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Fazit:
Berücksichtigung bei einer einfachen Wegstrecke von >25 km und einer
Reisedauer von mehr als 3 Stunden (15/5 Tage-Regelung beachten) Tag-
geld bis zu € 26,40, Nächtigung ohne Beleg € 15,-- oder tatsächliche
Kosten
5. Fachliteratur
Aufwendungen für Fachliteratur sind als Werbungskosten absetzbar (Rz
353). Die Fachliteratur muss jedoch im Zusammenhang mit der beruf-
lichen Sphäre stehen. Allgemein bildende Werke (zB Nachschlagwerke,
Lexika) stellen keine Fachliteratur dar. Zeitungen sind nach den allgemeinen
Grundsätzen nicht absetzbar. Abonnements von Tageszeitungen und po-
litischen Magazinen sind ebenfalls grundsätzlich nicht absetzbar. Werden
jedoch mehr als zwei Tageszeitungen bzw. mehr als zwei politische
Magazine abonniert, sind die Kosten ab dem jeweils dritten Abonne-
ment als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Fazit:
Abzugsfähig: wenn im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre und der
Erwerb einer Vielzahl verschiedener Printmedien nachgewiesen wird
(Tageszeitungen, politische Magazine, usw…)
6. Auslandsreisen
Die Absetzbarkeit der Aufwendungen für Auslandsreisen richtet sich nach den
allgemeinen Bestimmungen gemäß Rz 389 und 390. Aufwendungen für
Reisen, die durch den Klub einer politischen Partei für Klubmitglie-
der veranstaltet und auf Grund einer Einladung durch ausländische
politische Organisationen durchgeführt werden und ausschließlich oder
nahezu ausschließlich der Herstellung von politischen Kontakten dienen,
sind Werbungskosten. Dies gilt auch für Ehren- oder Erinnerungsgeschenke,
die bei solchen Reisen getätigt werden. Es bestehen keine Bedenken,
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