Page 140 - SPOE - Gemeindeordnung
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Bescheinigungen des jeweiligen Klubs auf Grund einer Überprüfung des
FA Wien 1/23, dass eine Reise diese Voraussetzungen erfüllt hat, anzu-
erkennen.
Fazit:
Ausschließlich der Herstellung von politischen Kontakten
Weitere Werbungskosten:
Computer- und Internetkosten, Kopier- und Faxgeräte, technisches Equip-
ment (bei allen vorherig genannten Kosten kann vom Finanzamt ein 40%iger
Privatanteil unterstellt werden), Aus- und Fortbildungskosten, Telefon- und
Mobiltelefonkosten, Beratungsaufwand
7. Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten
Sollen Werbungskosten bereits im laufenden Jahr berücksichtigt
werden, so müssen sie bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres beim
zuständigen Finanzamt (Formular L 54) glaubhaft gemacht werden. Auf
Grund eines solchen Antrages wird ein Freibetragsbescheid für das laufende
und das nächstfolgende Jahr erstellt. Wird die gleichzeitig ergehende Mittei-
lung für den Arbeitgeber diesem vorgelegt, kann der Freibetrag bereits bei
der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
Diese Berücksichtigung bei der laufenden Lohnverrechnung ist aber nur
eine vorläufige, ohne bindende Wirkung für die spätere Veranla-
gung. Die endgültige Berücksichtigung von Werbungskosten (ebenso von
Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen) erfolgt bei der
Veranlagung für das jeweilige Jahr. Auf Verlangen des Finanzamtes sind
dabei alle maßgeblichen Nachweise (Belege und sonstige Unterlagen wie
zB ein Fahrtenbuch) vorzulegen.
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