Page 140 - SPOE - Gemeindeordnung
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Bescheinigungen  des  jeweiligen  Klubs  auf Grund  einer  Überprüfung  des
          FA  Wien  1/23,  dass  eine Reise diese Voraussetzungen erfüllt  hat, anzu-
          erkennen.


          Fazit:

          Ausschließlich der Herstellung von politischen Kontakten


          Weitere Werbungskosten:
          Computer- und Internetkosten, Kopier- und Faxgeräte, technisches Equip-
          ment (bei allen vorherig  genannten Kosten kann vom Finanzamt ein 40%iger
          Privatanteil unterstellt werden), Aus- und  Fortbildungskosten, Telefon- und
          Mobiltelefonkosten, Beratungsaufwand









          7.   Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten


          Sollen   Werbungskosten    bereits   im    laufenden    Jahr berücksichtigt
          werden, so müssen sie  bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres beim
          zuständigen Finanzamt (Formular  L  54)   glaubhaft  gemacht  werden.  Auf
          Grund eines solchen Antrages wird ein Freibetragsbescheid für das  laufende
          und das nächstfolgende Jahr erstellt. Wird die gleichzeitig ergehende Mittei-
          lung für den Arbeitgeber diesem  vorgelegt,  kann  der  Freibetrag  bereits  bei
          der laufenden Lohnverrechnung  berücksichtigt werden.


          Diese Berücksichtigung bei der laufenden Lohnverrechnung   ist   aber   nur
          eine   vorläufige,   ohne bindende   Wirkung   für   die   spätere   Veranla-
          gung.   Die  endgültige Berücksichtigung von Werbungskosten (ebenso  von
          Sonderausgaben  oder außergewöhnlichen Belastungen)   erfolgt   bei   der
          Veranlagung   für   das jeweilige   Jahr.   Auf Verlangen des Finanzamtes   sind
          dabei    alle    maßgeblichen Nachweise (Belege und sonstige Unterlagen wie
          zB ein Fahrtenbuch) vorzulegen.






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