Page 40 - Orga- Handbuch10.11.2019
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4. Information der Sorgeberechtigten
• SL informiert regelhaft die Schuko und den Elternrat über die "schulbezogenen Ergebnisse "
(SOE)
•KlassenlehrerInnen informieren und erläutern Eltern / Sorgeberechtigte und SchülerInnen die
individuellen Ergebnisse in den erhobenen Leistungsbereichen im Vergleich zu allen weiteren
Leistungsbeobachtungen und -beurteilungen (s. klassenbezogene Rückmeldung (SB))
• KlassenlehrerInnen können ebf. die die "schulbezogenen Ergebnisse " (SOE) den gewählten
Klassenelternvertretern zeigen und erläutern.
• Eltern / Sorgeberechtigte können in die Schülerarbeitshefte Einsicht nehmen, diese verbleiben
zu Diagnose- und Förderzwecken für den Unterricht und die indivdiuelle Förderung immer in der
Schule.