Page 40 - Orga- Handbuch10.11.2019
P. 40

4.  Information der Sorgeberechtigten




                            • SL informiert regelhaft die Schuko und den Elternrat über die "schulbezogenen Ergebnisse "
                             (SOE)





                            •KlassenlehrerInnen informieren und erläutern Eltern / Sorgeberechtigte und SchülerInnen die
                             individuellen Ergebnisse in den erhobenen Leistungsbereichen im Vergleich zu allen weiteren
                             Leistungsbeobachtungen und -beurteilungen (s. klassenbezogene Rückmeldung (SB))
                            • KlassenlehrerInnen können ebf. die die "schulbezogenen Ergebnisse " (SOE) den gewählten
                             Klassenelternvertretern zeigen und erläutern.




                            • Eltern / Sorgeberechtigte können in die Schülerarbeitshefte Einsicht nehmen, diese verbleiben
                             zu Diagnose- und Förderzwecken für den Unterricht und die indivdiuelle Förderung immer in der
                             Schule.
   35   36   37   38   39   40   41   42   43   44   45