Page 4 - 2020 - INFO Steuern sparen
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wG Diplom-Betriebswirt    WILHELM       GELHAUS    S t e u e r b e r a t e r
                                  Vereidigter Buchprüfer   ~    Landwirtschaftliche Buchstelle



         4.           Zwischenrechnung               von            werden  können,  senkt  eine  Zwischenrechnung
         Handwerkern anfordern                                      des Handwerkers das Einkommen des Auftrag-
                                                                    gebers und damit seine Steuerlast.
         Der Gewinn fürs laufende Jahr lässt sich schnell
         und  nachhaltig  drücken,  indem  ohnehin                  Wer in der Hektik des Jahresendgeschäfts keine
         notwendige  Reparaturen  an  Maschinen  oder               Zeit für Handwerker hat, schätzt den Reparatur-
         Firmengebäuden  noch  vor  Jahresultimo  in                aufwand großzügig und packt ihn für die Bilanz
         Auftrag  gegeben  werden.  Auch  wenn  die                 in   eine   Rückstellung    für    unterlassene
         Arbeiten bis Ende Dezember nicht abgeschlossen             Reparaturen.  Allerdings  nur  dann,  wenn  die  -
                                                                    Arbeiten voraussichtlich bis zum 31. März 2019
                                                                    erledigt sind.

         5. Investitionsabzugsbetrag nutzen


         Chefs von kleineren Betrieben überlegen jetzt, was und wie viel sie in den kommenden Jahren für den Betrieb
         investieren  wollen,  etwa  in  Maschinen,  Anlagen  oder  Lieferfahrzeuge.  Denn  sie  können  40  Prozent  der
         geplanten  Ausgaben  –  maximal  200.000  Euro  –  bereits  jetzt  bei  der  Steuer  geltend  machen.  Anschaffen
         müssen sie die Wirtschaftsgüter spätestens in drei Jahren. Wer den Höchstbetrag in einem der letzten Jahre
         nicht  ausgeschöpft  hat,  kann  den  Rest  noch  für  die  Bilanz  2018  nutzen.  Und  wer  auf  diese  Weise
         Bilanzverluste produziert, kann ebenfalls profitieren. Denn er darf die roten Zahlen auf die kommenden Jahre
         vortragen    und    spätere   Gewinne     damit    verrechnen.    Der  „Investitionsabzugsbetrag“  (früher:
         Ansparabschreibung)  macht’s  möglich.  Den  können  Unternehmer  mit  höchstens  235.000  Euro
         Betriebsvermögen nutzen. Bei kleinen Firmen, die keine Bilanz aufstellen, darf der Gewinn maximal 100.000
         Euro betragen.


         Ein Rechenbeispiel: Ein Bauunternehmer erzielt in diesem Jahr einen Gewinn von 250.000 Euro. Für 2019
         plant er die Anschaffung mehrerer Lkw zum Preis von 400.000 Euro.

                                   Ohne Investitionsplan
                                   Gewinn                                          250.000
                                   Steuer (Splittingtarif)                         88.656
                                   Mit Investitionsplan
                                   Gewinn                                          250.000
                                   Investitionsabzugsbetrag                        160.000
                                   Zu versteuern                                   90.000
                                   Steuer (Splittingtarif)                         21.740
                                   Gespart                                         66.916


         6. Sonderabschreibung für KMUs nutzen                      Einkommensteuergesetzes).  Auf  diese  Weise
                                                                    setzen  sie  etwa  beim  Kauf  eines  neuen  -
         Mittelständische Firmenchefs, die in diesem Jahr           Firmenwagens  sofort  36,67  Prozent  des  -
         bereits ordentlich investiert haben, können ihren          Kaufpreises  von  der  Steuer  ab  (16,67  Prozent
         Gewinn  zusätzlich  um  bis  zu  20  Prozent  der          lineare   plus   20    Prozent    Sonder-AfA,
         Investitionssumme       drücken      –      per            „Abschreibung für Abnutzung“).
         „Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und
         mittlerer  Betriebe“  (siehe §  7g  Abs.  5  des



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