Page 1 - 2020 - INFO Steuern sparen
P. 1

W G      Diplom-Betriebswirt

                                                                                                                                                                                        Wirtschaft       Wilhelm   GELHAUS
                                                                                                                                                   Steuern            S t e u e r b e r a t e r
                                                                                                                                                          Recht              Vereidigter Buchprüfer
                                                                                                                                                        Agrarwesen    Landwirtschaftliche Buchstelle




                                                   Steuern   sparen

                      Tipps: Damit können Sie Steuern und sonstige Ausgaben sparen >

         Die Abgabe der Steuerklärung ist für viele Selbstständige Pflicht. Meist profitieren sie steuerlich, wenn
                                              sie  ihre  beruflichen  Ausgaben  beim  Fiskus  angeben.  Welche
                                              Anschaffungen sich absetzen lassen.
                                              Alle  Jahre  kommt  sie  wieder:  die  Abgabe  der  Steuererklärung.  Wer
                                              keinen Aufschub beantragt hat, der muss sie bis Ende Mai einreichen.
                                              Wird  die  Steuererklärung  mit  Hilfe  eines  Steuerberaters  oder  eines
                                              Lohnsteuerhilfevereins  erstellt,  muss  diese  bis  Ende  Februar  des
                                              übernächsten    Jahres  bei  der  zuständigen  Finanzbehörde  eingehen.
                                              Steuerzahler,  die  Einkünfte  aus  selbstständiger  Tätigkeit  erzielen,
         müssen prüfen, ob der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte über dem steuerfreien Existenzminimum liegt. In diesem
         Fall sind sie gesetzlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.                                     1
         Mit  dem  steuerfreien  Grundbetrag  wird  das  Existenzminimum  von  der  Besteuerung  ausgenommen.  Der
         Grundfreibetrag ist für Selbstständige sowie für Arbeitnehmer, Auszubildende und Rentner gleich.

         Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2017:      Alleinstehende: 8.820 Euro  -  Verheiratete: 17.640 Euro   ~
         Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2018:   Alleinstehende: 9.000 Euro -  Verheiratete: 18.000 Euro

                                            A      SELBSTÄNDIGE

                                                   1.   Steuerklärung – Fristen
                                                   2.   Steuerliche Einkünfte  - Überschussrechnung oder Bilanz
                                                   3.   ELSTER – auf für geringe Einnahmen
                                                   4.   Belegpflicht
                                                   5.   Kosten für Arbeitsmittel
                                                   6.   AFA-Tabelle – Abschreiben sofort oder über Jahre
                                                   7.  35 weitere Hinweise    ab Seite 3

                                            B       ALLGEMEINE HINWEISE

                                                       Ab Seite 12

                                                   1.   Hundefrisör
                                                   2.    Pflegekosten
                                                   3.    Sofortabschreibung für Selbstständige
                                                   4.    Fort- und Weiterbildungskosten
                                                   5.    Kinderbetreuung
                                                   6.    Fahrtkosten




                           ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
                            Orchideenstraße 7  -  49661 Cloppenburg,   T   04471 9587449  -  H  01525 6775460   -  F   032128071943
                                                                                   Email:   W.Gelhaus@gmx.de  ~  Internet:  www.steuerkanzlei-wg.com                                                   Seite 1
   1   2   3   4   5   6