Page 11 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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          1.1  •  Europarecht auf einen Blick


            Die Erfassung des Begriffes „Recht“ gestaltet sich schon        Recht
          schwieriger. Objektiv gesehen ist Recht die Summe von Re-
          geln, die für Privatpersonen und Staat verbindlich sind. Diese
          Regeln werden allgemein auch „Normen“ genannt. Im subjek-
          tiven Sinne dagegen enthält das Recht auch Normen, die Pri-
          vatpersonen oder staatlichen Körperschaften spezielle Rechte
          verleihen. Für Privatpersonen nennt man sie subjektive Rechte.
            Das objektive Recht umfasst wiederum, da es die Summe   Objektives Recht ist eine
          aller Normen ist, auch die einzelnen rechtlichen Grundlagen   Summe von Normen; sub-
          aller speziellen und subjektiven Rechte.            jektive Rechte sind Indivi-
            Unter dem zusammengesetzten Begriff „Europarecht“   dualrechte, einem privaten
          versteht man das nur spezifisch im europäischen Raum gel-  Rechtsträger zugeordnet.
          tende objektive Recht, also die Summe von dort wirksamen
          zwischenstaatlichen, nicht nationalen Normen. „Europarecht“   Europarecht als Sammelbegriff
          ist ein Sammelbegriff. Es ist keine geschlossene Kodifikation
          (Zusammenfassung von Normen eines Rechtsgebiets) wie etwa
          das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sondern ein Oberbegriff
          für Normen, die europaweit gelten und deshalb unter den
          Begriffen „Europarecht“ oder „Europäisches Recht“ zusam-
          mengefasst werden. Diese Normen sind meistens Teil interna-
          tionaler Verträge zwischen Staaten oder einem Staat mit einer
          Internationalen Organisation wie beispielsweise der EU.
            Das Europarecht ist internationales Recht, weil es die   Internationales und nationales
          rechtlichen (nicht die politischen) Beziehungen und Bindun-       Recht
          gen zwischen den (europäischen) Staaten regelt. Abzugrenzen   Europarecht ist internationales
          ist das Europarecht vom nationalen, nur innerstaatlich wirk-      Recht.
          samen Recht.
            Das nationale Recht gilt im Grundsatz nur im Hoheitsbe-
          reich des jeweiligen Staates, also innerhalb seiner Staatsgrenzen.
            Der Begriff „internationales Recht“ umfasst aber noch
          weitere Normen, etwa diejenigen, die den Privatrechtsverkehr
          betreffen, der sich über Staatsgrenzen hinweg erstreckt. Das
          Internationale Privatrecht sind nationale Normen, die auf in-
          ternationale privatrechtliche Sachverhalte Anwendung finden,
          so zum Beispiel welche Gerichte zuständig sind und welches
          nationale Recht angewandt wird.

          Beispiel: W aus Italien kauft von M aus Deutschland ein Auto. Spä-
          ter stellt sich heraus, dass das Auto einen Unfallschaden hatte.
          W will sein Geld zurück. Das IPR regelt, ob italienisches oder deut-
          sches Recht für die Rückabwicklung greift. Die Grundlagen des IPR   Das Völkerrecht ist die Rechts-
          finden sich im Recht der EU, in völkerrechtlichen Verträgen oder   ordnung der Staatengemein-
          in nationalen Rechtsordnungen.                   schaft und der Internationalen
                                                               Organisationen. Es regelt
          Enger wird demgegenüber der Begriff „Völkerrecht“ verstan-  deren Pflichten und Rechte.
          den. Völkerrecht sind die Normen, die zwischen den Völkern   „Völkerrecht – schnell erfasst“
          bzw. den Staaten, aber auch den internationalen Organisatio-  in dieser Reihe
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