Page 12 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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4 Kapitel 1 • Einführung
1 nen gelten. Der größte Teil des europäischen Rechts ist auch
Völkerrecht – zur Vertiefung siehe Lorenzmeier, Völkerrecht
(VölkerR), 3. Auflage 2016.
2 Bei diesen Definitionen muss man im Hinterkopf behalten,
dass sie nur grober Natur sind. Auch internationales Recht ent-
faltet mitunter innerstaatliche Wirkung.
Supranationales Recht steht Es gibt auch Normen des internationalen Rechts, die nicht
über dem nationalen Recht. nur zwischenstaatlich, sondern supranational über die Staaten
hinweg etwas regeln.
„Supranational“ bezeichnet in der juristischen Sprache das
internationale Recht, welches von einer überstaatlichen Insti-
tution gesetzt wird und die rechtsunterworfenen Staaten auch
gegen ihren Willen ohne einen weiteren nationalen Umset-
zungsakt zu binden vermag. Das ist im internationalen Recht
kaum der Fall. Das Recht der Europäischen Union und des
Euratom dagegen ist supranationales Recht. Die Supranatio-
nalität des Unionsrechts kann nur anhand von Hilfskriterien
bestimmt werden, wie dessen Unabhängigkeit von den natio-
nalen Rechtsordnungen, seinem Anwendungsvorrang vor dem
Recht der Mitgliedstaaten, der Möglichkeit von Mehrheitsent-
scheidungen gegen den Willen einzelner Mitgliedstaaten und
dem unmittelbaren Verleihen subjektiver Rechte an die Bür-
ger der Mitgliedstaaten. Den Normen der EU sind die 28 Mit-
gliedstaaten der Union ohne Wenn und Aber unterworfen.
2 Als Begriff ist der Ausdruck hilfreich, aber nicht unbedingt
weiterführend.
Nun zurück zu dem eigentlichen „Europarecht“. Das Eu-
2 roparecht umfasst das speziell in Europa geltende grenzüber-
schreitende Recht.
2 Abgrenzung Europarecht – Die Abgrenzung Europarecht – Völkerrecht ist anhand der
Völkerrecht beteiligten Völkerrechtssubjekte vorzunehmen. Mehrheitlich
von europäischen Staaten unterzeichnete internationale Ver-
2 träge können unter den Sammelbegriff „Europarecht“ gefasst
werden, wenn auch einige nichteuropäische Staaten Vertrags-
2 partner sind. Ein Beispiel dafür ist der NATO-Vertrag. Neben
vielen europäischen Staaten sind auch die USA und Kanada
2 Mitglied der NATO, gleichwohl ist der NATO-Vertrag im Kern
europäisches Recht.
Entscheidend für die Bestimmung ist die regionale Her-
2 kunft der Vertragsparteien. Ein zwischenstaatlicher, interna-
tionaler Vertrag muss mithin nicht unbedingt für alle euro-
2 päischen Staaten gelten, um Europarecht zu sein. Auch wenn
einige Staaten Europas ihn nicht unterzeichnet haben, bezeich-
net man den Vertrag als Europarecht.
2 Internationale Verträge, die neben europäischen Staaten
auch von einigen wenigen anderen Staaten unterzeichnet wur-
den, fasst man ebenfalls unter den Begriff Europarecht.