Page 12 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
P. 12

4    Kapitel 1  •  Einführung


   1                              nen gelten. Der größte Teil des europäischen Rechts ist auch
                                  Völkerrecht – zur Vertiefung siehe Lorenzmeier, Völkerrecht
                                  (VölkerR), 3. Auflage 2016.
   2                                 Bei diesen Definitionen muss man im Hinterkopf behalten,
                                  dass sie nur grober Natur sind. Auch internationales Recht ent-
                                  faltet mitunter innerstaatliche Wirkung.
          Supranationales Recht steht   Es gibt auch Normen des internationalen Rechts, die nicht
          über dem nationalen Recht.  nur zwischenstaatlich, sondern supranational über die Staaten
                                  hinweg etwas regeln.
                                     „Supranational“ bezeichnet in der juristischen Sprache das
                                  internationale Recht, welches von einer überstaatlichen Insti-
                                  tution gesetzt wird und die rechtsunterworfenen Staaten auch
                                  gegen ihren Willen ohne einen weiteren nationalen Umset-
                                  zungsakt zu binden vermag. Das ist im internationalen Recht
                                  kaum der Fall. Das Recht der Europäischen Union und des
                                  Euratom dagegen ist supranationales Recht. Die Supranatio-
                                  nalität des Unionsrechts kann nur anhand von Hilfskriterien
                                  bestimmt werden, wie dessen Unabhängigkeit von den natio-
                                  nalen Rechtsordnungen, seinem Anwendungsvorrang vor dem
                                  Recht der Mitgliedstaaten, der Möglichkeit von Mehrheitsent-
                                  scheidungen gegen den Willen einzelner Mitgliedstaaten und
                                  dem unmittelbaren Verleihen subjektiver Rechte an die Bür-
                                  ger der Mitgliedstaaten. Den Normen der EU sind die 28 Mit-
                                  gliedstaaten der Union ohne Wenn und Aber unterworfen.
   2                              Als Begriff ist der Ausdruck hilfreich, aber nicht unbedingt
                                  weiterführend.
                                     Nun zurück zu dem eigentlichen „Europarecht“. Das Eu-
   2                              roparecht umfasst das speziell in Europa geltende grenzüber-
                                  schreitende Recht.
   2      Abgrenzung Europarecht –   Die Abgrenzung Europarecht – Völkerrecht ist anhand der
          Völkerrecht             beteiligten Völkerrechtssubjekte vorzunehmen. Mehrheitlich
                                  von europäischen Staaten unterzeichnete internationale Ver-
   2                              träge können unter den Sammelbegriff „Europarecht“ gefasst
                                  werden, wenn auch einige nichteuropäische Staaten Vertrags-
   2                              partner sind. Ein Beispiel dafür ist der NATO-Vertrag. Neben
                                  vielen europäischen Staaten sind auch die USA und Kanada
   2                              Mitglied der NATO, gleichwohl ist der NATO-Vertrag im Kern
                                  europäisches Recht.
                                     Entscheidend für die Bestimmung ist die regionale Her-
   2                              kunft der Vertragsparteien. Ein zwischenstaatlicher, interna-
                                  tionaler Vertrag muss mithin nicht unbedingt für alle euro-
   2                              päischen Staaten gelten, um Europarecht zu sein. Auch wenn
                                  einige Staaten Europas ihn nicht unterzeichnet haben, bezeich-
                                  net man den Vertrag als Europarecht.
   2                                 Internationale Verträge, die neben europäischen Staaten
                                  auch von einigen wenigen anderen Staaten unterzeichnet wur-
                                  den, fasst man ebenfalls unter den Begriff Europarecht.
   7   8   9   10   11   12   13   14   15   16   17