Page 80 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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74 Kapitel 4 • Die Europäische Union
4.1 Grundlagen der Union
Maastrichter Unionsvertrag Der ursprüngliche Unionsvertrag wurde auch unter dem Na-
2 men „Vertrag von Maastricht“ geführt, weil er 1992 im nieder-
ländischen Maastricht verhandelt und unterzeichnet wurde.
Zuerst einige historische Daten zur Union: Der Maastrichter
Vertrag ist die Grundlage der Europäischen Union. Er wurde
am 7.2.1992 von den damals 12 Vertragsparteien unterzeichnet
4 und trat nach Hinterlegung der letzten der 12 Ratifikationen
(die Hinterlegung der deutschen Urkunde konnte erst nach
dem Maastricht-Urteil des BVerfG erfolgen) am 1.11.1993 in
Kraft. Nunmehr gilt er in der durch den Vertrag von Lissabon
stark veränderten Version.
Protokolle und Erklärungen Mit dem VvL wurden, wie auch bereits bei den Vorgän-
gerverträgen, eine Reihe von Protokollen und teilweise einsei-
tigen Erklärungen der Mitgliedstaaten verabschiedet, welche
Zusätze zum EUV/AEUV oder besondere Regelungen zu den
Verträgen beinhalten. Bestandteil der Zusätze sind so wich-
tige Regelungen wie die Protokolle über die Satzung des Eu-
ropäischen Zentralbanksystems, die Satzung des EWI, oder
das Protokoll über die Sozialpolitik. Die Protokolle sind Teil
des primären Rechts, Art. 51 EUV. Die daneben bestehenden
Erklärungen, wie die Erklärung Nr. 17 zum Vorrang, sind bei
der Auslegung des Primärrechts aufgrund der auch im Unions-
2 recht gewohnheitsrechtlich geltenden Art. 31 I, II lit. b) Wiener
Vertragsrechtskonvention heranzuziehen.
Entwicklung der Europäischen Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle
2 Union: und Stahl (EGKS, Vertrag vom 18.4.1951) am 23.7.1952. Die
EGKS EGKS nahm die Verwaltungen für Kohle und Stahl aus den
2 einzelnen Mitgliedstaaten heraus und fasste sie in einer Or-
ganisation zusammen. Die Montanunion war also vor allem
eine Verwaltungsgemeinschaft. Die Kommission war das
2 Hauptverwaltungsorgan. Der EGKSV lief im Jahr 2002 aus
und die Produkte Kohle und Stahl unterfallen nunmehr dem
2 EUV/AEUV.
EWG und EUROATOM Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemein-
2 schaft und des Euratom vom 25.3.1957. Die Verträge traten
am 1.1.1958 in Kraft. Die EWG ging über den sektoralen An-
satz des EGKS hinaus und sollte durch die Errichtung eines
2 Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung des
Wirtschaftspolitik der MS eine harmonische Entwicklung der
2 Wirtschaftspolitik […] fördern (Art. 2 EWGV). Die EUR-
ATOM ist der Kontrolle der Forschung und Entwicklung auf
dem Gebiet der Kernenergie gewidmet.
2 Luxemburger Vereinbarungen Die Luxemburger Vereinbarungen, 29.1.1966. Diese Ver-
einbarungen waren das Ergebnis eines handfesten Streits
zwischen Frankreich und den anderen EWG-Staaten. Gegen-