Page 82 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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76 Kapitel 4 • Die Europäische Union
Rechtsakte, meist in der Form von Verordnungen oder Richt-
linien, erlassen.
Maastrichter Unionsvertrag Der Unionsvertrag vom 7.2.1992 änderte und vervollstän-
2 digte in wesentlichen Bereichen den EWGV und benannte ihn
in EGV um. Der EUV ist am 1.11.1993 in Kraft getreten. Er
schuf neben der EG zwei weitere Säulen der EU, die GASP
und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inne-
res (ZBJI). Die Kompetenzen der EU wurden ausgeweitet, das
4 Parlament erhielt mehr Einfluss auf Legislativakte des Minis-
terrates, und die viel diskutierte Europäische Währungsunion
wurde konzipiert.
Vertrag von Amsterdam Der nächste Schritt auf dem Wege der Europäischen Inte-
gration war der Amsterdamer Vertrag (AV), der das Ergebnis
der sog. „Maastricht II“-Konferenz der Mitgliedstaaten der EU
war. Der Vertrag trat am 1.5.1999 nach der Hinterlegung aller
Ratifikationsurkunden der Mitgliedstaaten in Kraft, Art. 13
AV. Der AV enthielt eine ganze Reihe von teilweise weit rei-
chenden technischen und materiellen Änderungen gegenüber
dem Vertrag von Maastricht. Unter anderem wurde die ZBJI
umbenannt in polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in
Strafsachen (PJZS), Vereinfachungen und Streichungen vieler
die Verträge begleitender Protokolle (z. B. die Aufhebung des
Fusionsvertrages) und Schaffung einer Reihe neuer Protokolle
und Erklärungen. EUV und EGV wurden durch den Amster-
2 damer Vertrag nicht nur modifiziert, sondern auch komplett
neu nummeriert.
Vertrag von Nizza Vertrag von Nizza vom 26.2.2001, in Kraft seit dem 1.2.2003
2 mit verschiedenen Änderungen zu Klagen und Abstimmungs-
mehrheiten nach dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten. Die
2 Umgestaltung von EU und EG zu einer Gemeinschaft von 25
oder mehr MS und somit eine Erneuerung der Institutionen
war eine der Hauptaufgaben von Nizza, die jedoch überwie-
2 gend als nicht erreicht eingeschätzt wurde.
Verfassungsvertrag Verfassungsvertrag (VV) vom 18. Juli 2003 in der Fassung
2 der Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitglied-
staaten vom 18.6.2004. Das Nebeneinander der Europäischen
2 Gemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit, zusammengefasst
unter dem Dach einer Europäischen Union mit den weiteren
Säulen PJZS und GASP ohne Rechtspersönlichkeit, hätte vom
2 VV beendet werden sollen. Aufgrund der negativen Referen-
den in den NL und in F trat der VV niemals in Kraft.
2 Vertrag von Lis- Vertrag von Lissabon (VvL) vom 13.12.2007, auch Reform-
sabon = Reformvertrag vertrag genannt, ist die neueste Stufe der Integration und trat
am 1.12.2009 in Kraft. Der VvL stellt eine umfassende Revision
2 Struktur der Europäischen der Grundlagen der EU dar.
Union: Vom Tempelmodell zur Der Reformvertrag soll die Schwächen des VV ausgleichen
Einheitsstruktur und die EU auf eine neue Integrationsebene mit einer funk-