Page 77 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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3.5 • Wiederholungsfragen
aus, dass die Festnahme der weiblichen Beschwerdeführerin K, die
zu erheblichen Verletzungen geführt habe, nicht verhältnismä-
ßig gewesen sei. Diese Begründung erscheint richtig. Es ist kaum
ersichtlich, warum die Beamten Gewalt im gegebenen Umfang
anwenden mussten.
b) K/Art. 8 EMRK. Zu prüfen ist weiter, ob durch das Handeln der
Polizisten eine Verletzung des Gebotes der Achtung der privaten
Sphäre gegeben ist. Die Polizei hat als öffentliche Behörde gem.
Art. 8 II EMRK teilweise auch auf einem Privatgrundstück die K
verletzt. Darin könnte ein unzulässiger Eingriff liegen. Der Eingriff
war aber wiederum nur unzulässig, wenn er nicht „notwendig“
gemäß Art. 8 II EMRK war.
Ob eine Verletzung des Art. 8 vorliegt, ist wiederum eine Frage der
guten Begründung. Nach dem zu Art. 3 Gesagten ist die Bejahung
der Verletzung des Art. 8 gut vertretbar. Die MrK hat Art. 8 wegen
der Bejahung des Art. 3 nicht geprüft und die Prüfung dem EGMR
überlassen. Dieser hat eine Verletzung abgelehnt.
c) M/Art. 3 EMRK. Fraglich ist, ob die Umstände der Festnahme der
Mutter M in ihrem Recht aus Art. 3 EMRK verletzen. Grundsätzlich
ist es möglich und sogar wahrscheinlich, dass ein Kind durch das
Mitansehen der Verhaftung und Verletzung der Mutter psychisch
erheblich beeinträchtigt wird. Zu prüfen ist aber, ob darin eine
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung liegt. Abzuwägen
ist hier, ob das Handeln der Polizisten notwendig war. Sieht man
es schon bei K als unnötig an, so war es in Bezug auf M ebenso
unnötig. Allerdings erscheint es sinnvoll, die Schwelle für eine
indirekte und psychische Beeinträchtigung, nämlich durch die
Beeinträchtigung einer anderen Person, höher anzusetzen als für
eine direkte unmenschliche Behandlung. Daher ist im Falle der M
eine Verletzung des Art. 3 nicht gegeben.
d) M/Art. 8 EMRK. Eine Verletzung des Art. 8 EMRK könnte man
als gegeben ansehen, weil die psychische Integrität auf privatem
Grund besonders geschützt ist.
3.5 Wiederholungsfragen
? 1. Was ist die Grundlage des Europarates und wie viele
Mitglieder hat er? Lösung ▶ Abschn. 3.1
2. Kann die EU Mitglied des Europarates werden? Lösung
▶ Abschn. 3.1
3. Welche Organe hat der Europarat? Lösung ▶ Ab-
schn. 3.1
4. Was für Regelungen enthält die EMRK? Lösung ▶ Ab-
schn. 3.2
5. Was ist ein Zusatzprotokoll? Lösung ▶ Abschn. 3.2