Page 86 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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80 Kapitel 4 • Die Europäische Union
trägen die Organe der Union immer das verhältnismäßigste
Mittel wählen müssen. Dies ist im Verhältnis Verordnung –
Richtlinie nicht immer die Richtlinie, da die Souveränitäts-
2 schonung der MS nur einer der von der Union zu beachtenden
Aspekte ist.
Organ- und Sachkompetenz Es kommt auch vor, dass eine Regelung auf mehreren
Abgrenzung mehrerer Rechts- Rechtsgrundlagen beruhen kann (Kommission/Rat, Slg.
grundlagen 1989, 1425). Sind die Rechtsgrundlagen vom Verfahren her
4 identisch, d. h. gleiche Mehrheitserfordernisse, gleiche Parla-
mentsbeteiligung etc., dann ist der Rechtsakt kumulativ auf alle
einschlägigen Rechtsgrundlagen zu stützen. Sind die Rechts-
grundlagen aber strukturell verschieden, also verlangt die eine
etwa Einstimmigkeit im Ministerrat, die andere aber nur eine
qualifizierte Mehrheit, dann ist die Rechtsgrundlage heran-
zuziehen, auf die sich die Maßnahme im Schwerpunkt stützt
(Tabakwerberichtlinie, Slg. 2000, I-8419).
Implied Powers: Eine Abrundung der durch die Einzelermächtigungen ge-
den Verträgen innewohnende gebenen EU-Kompetenzen stellt die Lehre von den „implied
Kompetenzen powers“ dar. Nach dieser vom EuGH in das Unionsrecht ein-
geführten völkerrechtlichen/bundesstaatlichen Lehre stehen
der EU neben den geschriebenen auch all jene Kompetenzen
zu, die sie zur Erfüllung der ihnen gestellten Aufgaben benöti-
gen, oder anders gesagt, ohne die die ausdrücklich enthaltenen
EU-Kompetenzen sinnlos wären oder nicht vernünftig und
2 zweckmäßig angewandt werden könnten (FCB/Hohe Behörde,
Slg. 1955/6, 312). Dieses Prinzip darf allerdings nicht extensiv
ausgelegt werden (Demirel, Slg. 1987, 3719; Kramer, Slg. 1976,
2 1279).
Ein Beispiel für implizierte Kompetenzen der Union ist
2 insbesondere im Bereich des Abschlusses völkerrechtlicher
Verträge der EU (Stilllegungsfonds, Slg. 1977, 741) gegeben.
Hier kann die EU auf der Grundlage des Gedankens der Pa-
2 rallelität von Innen- und Außenkompetenz, mit Blick auf die
Funktionsfähigkeit der EU und auf die Einheitlichkeit des
2 EU-Rechts, ungeschriebene Kompetenzen wahrnehmen, siehe
dazu Art. 216 I 2. Fall, Art. 3 II AEUV. Dazu gehören aber auch
2 interne Kompetenzen wie die Strafbewehrung einer Richtlinie
mit Strafrechtsvorschriften, wenn diese zur effektiven Durch-
setzung des Unionsrechts erforderlich sind (Umweltstrafrecht,
2 Slg. 2005, I-7879). Im deutschen Grundgesetz sind die Kom-
petenz kraft Sachzusammenhang oder die Annexkompetenz
2 vergleichbar.
Kompetenzergänzungsklausel Dogmatisch streng von den implied powers zu trennen ist
die Kompetenzergänzungsklausel des Art. 352 AEUV. Diese
2 wichtige Norm des AEUV wurde bereits in der Einleitung kurz
angesprochen.