Page 17 - 2009 Frühjahrsprüfung Geprüfte Industriemeister
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GEPRÜFTE INDUSTRIEMEISTER
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen IHK
Lösungsvorschlag Rechtsbewusstes Handeln vom 6. Mai 2009
Aufgabe 1
„Betriebliche Übung" ist eine wiederkehrende freiwillige Leistung des Arbeitgebers (ohne
Rechtsgrundlage),
auf die bei vorbehaltloser Leistung ein Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer entsteht.
Aufgabe 2
Sofern das Arbeitsverhältnis wirksam befristet ist, endet es trotz Schwangerschaft am
30.Juni 2009, da aufgrund der Schwangerschaft lediglich ein „Kündigungsverbot", aber kein
Beendigungsverbot besteht.
Aufgabe 3
a) Nein, er ist nicht rechtmäßig, da der Streik nicht von einer Gewerkschaft ausgerufen und
getragen ist.
Mögliche Rechtsfolgen des rechtswidrigen Streikes für die Arbeitnehmer:
- Abmahnung
- Kündigung
- Unterlassungsanspruch
- Schadenersatzanspruch
b) Ein rechtmäßiger Streik muss
- von einer Gewerkschaft getragen sein,
- ein tarifpolitisches Ziel verfolgen,
- nach gescheiterten Verhandlungen erfolgen,
- verhältnismäßig sein,
- keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht darstellen.
Aufgabe 4
a) 1. Vetorecht, § 99 BetrVG
2. Mitbestimmungsrecht, § 87 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG
3. Mitbestimmungsrecht, § 87 Abs. 1 Ziffer 10 und 11 BetrVG
4. sofern keine Leistungskontrolle erfolgen kann, kein Mitbestimmungsrecht, ansonsten Mit
bestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG lnformations-/Beratungsrecht, § 90
BetrVG
b) - schriftliche Betriebsvereinbarung unterzeichnet vom Arbeitgeber und Betriebsrat
- betriebliche Einigungsstelle
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