Page 18 - 2009 Frühjahrsprüfung Geprüfte Industriemeister
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GEPRÜFE INDUSTRIEMEISTER
               IHK         Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

                           Lösungsvorschlag Rechtsbewusstes Handeln vom 6. Mai 2009





                              Aufgabe 5


                           a) Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat können bei dem zuständigen Arbeitsgericht
                              den Ausschluss Lingners wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten (Geheimhal
                              tungspflichten) beantragen (§23 Abs. 1 BetrVG).

                           b) Lingner genießt gemäß § 15 KSchG, § 103 BetrVG einen besonderen Kündigungsschutz. Er
                              ist nur mit Zustimmung des Betriebsrates und nur aus wichtigem Grund kündbar. Ein solcher
                              könnte vorliegen.
                              Hinweis: Das Vorliegen eines wichtigen Grundes kann unterschiedlich beurteilt werden.




                              Aufgabe 6



                          a) -  die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (Gewerbeaufsichtsamt)
                             -   Berufsgenossenschaft
                             -   Betriebsrat
                             -  Sicherheitsbeauftragter

                           b) -  Die Pflichten der Arbeitnehmer ergeben sich aus den §§15, 16 ArbSchG.
                             -   Die Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus dem § 13 ArbSchG sowie aus § 618 BGB.





                              Aufgabe 7


                           Er hat die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Durchführung der Arbeitssicherheit zu unterstützen
                           (§ 6 ASiG).





                              Aufgabe 8


                              Wasserhaushaltsgesetz
                             Abwasserverordnung
                              Bundesimmissionsschutzgesetz
                              Strahlenschutzverordnung
                              Chemikaliengesetz
                              Gefahrstoffverordnung





                              Aufgabe 9


                           a) Der Beauftragte für den Datenschutz hat auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
                              hinzuwirken.

                           b) Schutz der persönlichen Daten der Bürger

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