Page 34 - RUWA Prozesshandbuch
P. 34
2.2.2 Anmeldungen / Versicherungen
Folgende Anmeldungen sind termingerecht durchzuführen:
- Pensionskasse
- Familienzulagen (Kinderzulagen)
2.2.3 Unfall / Krankheit
Unfallmeldungen
Unfälle müssen der SUVA gemeldet werden, Vorgehensweise wie folgt:
- Mitarbeitende melden (Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle) rasch möglichst.
- Je nach Situation wird entschieden, ob eine Meldung an die SUVA erfolgt.
- Bagatellunfall NBU = immer melden zu statistischen Zwecken
- Bagatellunfall BU = wird eventuell nicht gemeldet, abhängig davon, wie hoch eine Rück-
fallgefahr oder schlechter Heilungsverlauf sein könnte. Allfällige Arztkosten trägt Unter-
nehmen, die Rechnung muss aktiv beim Arzt bestellt werden.
- Ordentliche Unfälle NBU und BU = werden immer gemeldet, Unfallformular ausfüllen
(Momentan auf dem Sunet) und das Mitarbeiterformular an den Patienten abgegeben
- Von Seiten SUVA erfolgt eine Rückmeldung bezüglich Kostengutsprache.
- Arztzeugnisse und sonstige Unfallunterlagen an SUVA weiterleiten, entsprechende Kopien
wer den im Falldossier abgelegt.
- Abrechnungsformular von SUVA kopieren, einmal für Buchhaltung und einmal für
Falldossier. Mit Kopierstempel versehen, damit klar ist, dass es an beiden Orten vorhanden
ist.
- Zahlungseingänge von SUVA werden buchhalterisch erfasst und dem Arbeitnehmer im
Lohnlauf mit Erfassung in der Lohnabrechnung vergütet (hat nur Auswirkung auf AHV-
Bruttolohn)
- Erfassungen in der Lohnabrechnung werden auf dem Übersichtsblatt SUVA-Abrechnungen
im Falldossier erfasst, mit Namen, von…bis, Betrag und wann im Lohn in Abzug gebracht.
- Ist der Fall abgeschlossen, erfolgt eine Querkontrolle, ob alle dem Mitarbeiter vergüteten
Taggeldzahlungen durch Zahlungen der SUVA gedeckt sind.
- Der Fall wird betriebsintern abgeschlossen und die Dokumente zu den Akten gelegt.
2.2.4 Erwerbsersatzordnung EO
Per Gesetz, respektive GAV werden gewisse Absenzen durch die EO entschädigt.
Dies sind:
- Zivilschutz, Zivildienst, Militärdienst
- Mutter- und Vaterschaftsurlaube
ruwa holzbau 34
Kantonsstrasse 3
7240 Küblis
081 332 11 80
info@ruwa.ch
ruwa.ch