Page 37 - RUWA Prozesshandbuch
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- Pensionskasse
- AHV
- Paritätische Kommission
- Verbände
- Berufshaftpflicht-Versicherung
Bei unterjährigen Ein- und Austritten erfolgen diese im Regelfall ebenfalls am Jahresende zu-
sammen mit vorgängigen Meldungen. Es müssen jedoch direkt Meldungen betreffend Pensi-
onskasse und Kinderzulage erfolgen.
2.2.7 Stundenerfassung
Die Erfassung der Arbeitsstunden erfolgt durch den jeweiligen Mitarbeiter im Programm
Contria. Anlässlich des Einstellungsprozesses werden diese dahingehend instruiert.
Bei Unklarheiten oder Fragen meldet sich der Mitarbeiter zur entsprechenden Instruktion
oder Nachschulung.
Die Erfassung hat täglich zu erfolgen und bildet die Grundlage für die Lohnzahlungen und für
die Nachkalkulation.
Damit die Stundenerfassung täglich möglich ist, müssen die Objekte, auf welche gebucht wer-
den, bei Objektstart erfasst sein.
Damit die Mitarbeitenden fristgerecht ihre Sunden erfassen können, müssen diese bei Einstel-
lung im Unternehmen im System erfasst und mit entsprechenden Rechten versehen werden.
Kontrolle der erfassten Stunden
Die erfassten Stunden werden wöchentlich durch den Geschäftsführer auf Plausibilität über-
prüft.
Besonderheiten:
Erfassung von:
- Ferien Monatslöhner gemäss Arbeitszeitenkalender (AZK)
Stundenlöhner «0»
- Krankheit beide erster Tag «0» (Karenztag)
ab zweitem Tag gem. AZK
- Unfall beide gemäss AZK
- Kompensation beide 0.0 Std
- Schule und Kurse beide 8.4 Std
- Militär / Zivilschutz beide 8.4 Std
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