Page 37 - RUWA Prozesshandbuch
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- Pensionskasse
                         - AHV
                         - Paritätische Kommission
                         - Verbände
                         - Berufshaftpflicht-Versicherung

                         Bei unterjährigen Ein- und Austritten erfolgen diese im Regelfall ebenfalls am Jahresende zu-
                         sammen mit vorgängigen Meldungen. Es müssen jedoch direkt Meldungen betreffend Pensi-
                         onskasse und Kinderzulage erfolgen.


               2.2.7      Stundenerfassung

                         Die Erfassung der Arbeitsstunden erfolgt durch den jeweiligen Mitarbeiter im Programm
                         Contria. Anlässlich des Einstellungsprozesses werden diese dahingehend instruiert.
                         Bei Unklarheiten oder Fragen meldet sich der Mitarbeiter zur entsprechenden Instruktion
                         oder Nachschulung.
                         Die Erfassung hat täglich zu erfolgen und bildet die Grundlage für die Lohnzahlungen und für
                         die Nachkalkulation.

                         Damit die Stundenerfassung täglich möglich ist, müssen die Objekte, auf welche gebucht wer-
                         den, bei Objektstart erfasst sein.

                         Damit die Mitarbeitenden fristgerecht ihre Sunden erfassen können, müssen diese bei Einstel-
                         lung im Unternehmen im System erfasst und mit entsprechenden Rechten versehen werden.

                         Kontrolle der erfassten Stunden
                         Die erfassten Stunden werden wöchentlich durch den Geschäftsführer auf Plausibilität über-
                         prüft.

                         Besonderheiten:
                         Erfassung von:
                         - Ferien                  Monatslöhner         gemäss Arbeitszeitenkalender (AZK)
                                                   Stundenlöhner        «0»
                         - Krankheit               beide                erster Tag «0» (Karenztag)
                                                                        ab zweitem Tag gem. AZK
                         - Unfall                  beide                gemäss AZK
                         - Kompensation            beide                0.0 Std
                         - Schule und Kurse        beide                8.4 Std

                         - Militär / Zivilschutz   beide                8.4 Std





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