Page 36 - RUWA Prozesshandbuch
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Lohnprozess

                         Mitarbeitende welche vertraglich einen festen Monatslohn definiert haben, erhalten diesen
                         monatlich ausbezahlt.
                         Mitarbeitende, welche im Stundenlohn angestellt sind, erhalten ihre Lohnzahlungen auf Basis
                         der Absprachen und der geleisteten Stunden. Diese basierend auf der jeweiligen Stundener-
                         fassung.

                         Der 13. Monatslohn wird jeweils mit dem Dezember-Lohn, bei früheren Austritten pro Rate
                         mit der letzten Lohnzahlung ausbezahlt.

                         Die Auszahlung der Löhne erfolgt bis spätestens dem 5 Arbeitstag des Folgemonats.

                         Auf die monatlichen Lohnberechnung haben folgende Faktoren einen Einfluss und müssen
                         situativ berücksichtigt werden :
                         - Krankentaggelder
                         - Unfallgelder
                         - EO-Leistungen
                         - Quellensteuer
                         - Kinderzulagen

                         Überzeiten

                         Zuschläge für Überzeit werden bei der Auszahlung derer gemäss den Vorgaben des GAV be-
                         rücksichtigt.

                         Unterjährige Austritte
                         Mit der letzten Lohnzahlung werden allfällige Mehr- oder Minderstunden(Überzeiten, Min-
                         derzeiten, zu viel oder zu wenig bezogene Ferien) ermittelt und unter Zuschlag oder Abzug
                         berechnet und entsprechend ausbezahlt.
                         Wie vorgängig erwähnt wird der 13. Monatslohn pro Rata ausbezahlt.

                         Lohnabrechnung
                         Die Lohnabrechnungen und die Lohnausweise werden den Mitarbeitenden jeweils in Papier-
                         form abgegeben.



               2.2.6     Wiederkehrende Meldungen
                         Formelle Meldungen erfolgen im Normalfall nur im Jahresintervall, vielfach im Dezember

                         oder Januar.  Diese Meldungen erfolgen an folgende Behörden und Institutionen:

                         - Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)
                         - Krankentaggeld-Versicherung


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