Page 38 - RUWA Prozesshandbuch
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2.2.8 Jubiläen
Für langjährig im Unternehmen tätige Mitarbeitende werden Jubiläumsgeschenke ausgerich-
tet. Diese erfolgen in 5-jahres Schritten.
Die Überweisung erfolgt mit dem, auf das Jubiläum folgenden Monat, mit der Gehaltsüberwei-
sung.
Die Summe wird im Lohnausweis ausgewiesen und ist sozialabgaben- und steuerpflichtig.
Firmenzugehörigkeit:
- 5 Jahre CHF 500.00
- 10 Jahre CHF 1'000.00
- 15 Jahre CHF 1'500.00
- usw.
2.3 Betriebliche Abläufe
2.3.1 Annahme Anrufe / Personenempfang
Telefonempfang
Der Telefonempfang verläuft nach folgenden Regeln:
- Edith oder Andres nehmen den Anruf wenn möglich innerhalb der ersten 5 Klingeltöne ent-
gegen. Danach geht der Anruf in den Ringruf an alle Telefonstationen im Unternehmen.
- Der Mitarbeiter ist angewiesen, Anrufe aus dem Ringruf rasch entgegenzunehmen. Damit
können lange Wartezeiten für den Kunden vermieden werden.
- Kann der jeweilige Anruf nicht weitervermittelt werden, so werden die Daten des Anrufers
(Name / Firma, Datum / Zeit, Anliegen, Besonderes / Abmachungen) aufgenommen und
mittels Mail oder Notiz der gesuchten Person zugänglich gemacht. Die Reaktion soll rasch
möglichst wahrgenommen werden.
- Die gängigen automatischen Meldungen (Feierabend, Wochenende, usw.) der Telefonanlage
sind entsprechend gespeichert und werden automatisch durch die Anlage aktiviert.
Besondere Meldungen ( Feiertage, Betriebsferien, usw.), welche jeweils unterschiedliche
Informationen beinhalten, werden durch den Geschäftsführer aufgenommen und einge-
richtet.
Personenempfang
Besucher werden an der Empfangstheke durch Andres oder Edith empfangen.
Entweder werden die Besucher an die gewünschte Person weitervermittelt oder deren Be-
dürfnisse und Anliegen werden aufgenommen und entsprechende Massnahmen eingeleitet.
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