Page 39 - RUWA Prozesshandbuch
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2.3.2     Reklamationen / Garantie

                         Beanstandungen / Reklamationen
                         Reklamationen und Beanstandungen werden am jeweiligen Ort / in der jeweiligen Situation
                         entgegengenommen, aufnotiert und der zuständigen Person weitergeleitet.
                         Wichtig; Die reklamierende Person muss bemerken, dass seine Beanstandung / Reklamation
                         ernst genommen wird und die zuständige Personen sich darum kümmert!

                         Die für die Beanstandung / Reklamation zuständige Person analysiert die Situation und leitet
                         entsprechende Massnahmen zu deren Beseitigung ein.
                         Bei «heiklen» Beanstandungen / Reklamationen ist der Geschäftsführer zu informieren.
                         - Guter Kunde
                         - «Lauter» Kunde
                         - Finanzielle Folgen > CHF 5'000.00
                         - Die Beseitigung erfordert spezielle und aufwendige Massnahmen

                         Garantiefälle
                         Fehlerbehebungen während der Projektabwicklung werden behoben und nicht als Garantie-
                         beseitigung behandelt.

                         Garantiefälle, welche nach Abschluss des Projektes erkannt werden (offene oder verdeckte
                         Mängel) werden nach folgenden Kriterien bearbeitet:
                         - Mangel und Garantieanspruch klären
                         - Entscheid, welche Massnahmen mit welcher Kostenträgerschaft eingeleitet werden.
                         - Versicherung entsprechend informieren (Tendenz «frühzeitig»)
                         - Formfehler erkennen (Fristen, usw.) und entsprechend handeln
                         - Situativ müssen buchhalterisch Garantierückstellungen gemacht werden.

                         Grundsatz:
                         Werden durch RUWA Garantieansprüche verursacht, werden solche offensiv und konstruktiv
                         angegangen. Liegt die Verursachung nicht bei RUWA, so wird offensiv und konstruktiv bei de-
                         ren Behebung mitgewirkt aber mit dem klaren Fokus, dass die Kosten / Schuld nicht bei
                         RUWA liegt.

                         Klein-Garantiefälle
                         Aktiv und konstruktiv angehen und Fall beheben.
                         Grundsatz; Wir verhalten uns kulant, der Kunde muss sich dessen aber bewusst sein.









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