Page 35 - RUWA Prozesshandbuch
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- Jugend & Sport Aktivitäten
Die Absolventen stellen sicher, dass die Absenz durch die Betreiberorganisation (exkl. M&V-
Urlaub) mittels «EO-Bescheinigung» bestätigt wird.
Die «EO-Bescheinigung» muss binnen Wochenfrist in der Administration abgegeben werden.
Ohne diese Bescheinigung können keine Zahlungen erstellt werden.
Die Anspruchsmeldung wird durch die Administration erstellt und versendet.
Anschliessend wird wie folgt vorgegangen:
- Prüfung durch die Administration, ob Abrechnung richtig vollzogen wurde
- Der entsprechende Betrag (ohne AHV-Beitrag für Arbeitgeber) wird in der nächstfolgenden
Lohnabrechnung eingesetzt (Leistungen Dritter EO)
- Administrativ wird eine Übersicht geführt:
- Absenz (Name Vorname, Absenzdauer von bis, Art der Absenz)
- wurden Gelder behördlich erstattet
- wurden Gelder dem Mitarbeitenden überwiesen
2.2.5 Löhne / Gehaltszulagen
Grundsätzlich werden die Löhne entsprechend den Vorgaben durch den jeweils aktuellen
GAV von Holzbau Schweiz festgelegt. Diese Regelung gilt für alle Mitarbeitenden (Sägerei,
Schreinerei, usw.)
Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Festlegung des Lohnes:
- Funktion
- Berufserfahrung
- usw.
Lohnanpassungen basieren auf den Vorgaben des GAV und der Sozialpartner.
Über ausserordentliche Lohnfestlegungen, welche von vorherigen Definitionen abweichen,
entscheidet der Geschäftsführer.
Lehrabgänger werden im Normalfall mit dem Minimallohn eingestuft.
Über weitere, einmalige Zulagen (Geld oder geldwerte Zulagen) entscheidet bis auf Stufe
Projektleiter der Geschäftsführer
Auf Stufe Bereichsleiter werden fixe Spesen entschädigt. Zusätzlich können weitere Goodies
wie Handy, usw. zwischen dem Empfänger und dem Geschäftsführer vereinbart werden.
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