Page 31 - RUWA Prozesshandbuch
P. 31

Bearbeitungsprioritäten
                                                                 Priorität 1

                                                                 X1 Priorität 2
                                                                 X1 Priorität 3
                                                                 X1 Erledigt
                                                                 X1 Prio noch nicht definiert
                                                                 X1 Überarbeitet, muss noch besprochen werden



                               -  Flüssigen Mitteln (Kontobestände)                          Stufe 2
                               -  Kontokorrent                                        Stufe 3


               2.2       X1 Personal


               2.2.1     X1 Eintritt / Austritt

                         XXX


               2.2.2     X1 Unfall / Krankheit

                         Unfallmeldungen

                         Unfälle müssen der SUVA gemeldet werden, Vorgehensweise wie folgt:
                         - Mitarbeitende melden (Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle) rasch möglichst.
                         - Je nach Situation wird entschieden, ob eine Meldung an die SUVA erfolgt.
                             -  Bagatellunfall NBU = immer melden zu statistischen Zwecken
                             -  Bagatellunfall BU = wird eventuell nicht gemeldet, abhängig davon, wie hoch eine Rück-
                               fallgefahr oder schlechter Heilungsverlauf sein könnte. Allfällige Arztkosten trägt Unter-
                               nehmen, die Rechnung muss aktiv beim Arzt bestellt werden.
                             -  Ordentliche Unfälle NBU und BU = werden immer gemeldet, Unfallformular ausfüllen
                               (Momentan auf dem Sunet) und das Mitarbeiterformular an den Patienten abgeben
                         - Von Seiten SUVA erfolgt eine Rückmeldung bezüglich Kostengutsprache.
                         - Arztzeugnisse und sonstige Unfallunterlagen an SUVA weiterleiten, entsprechende Kopien
                           wer den im Falldossier abgelegt.
                         - Abrechnungsformular von SUVA kopieren, einmal für Buchhaltung und einmal für
                           Falldossier. Mit Kopierstempel versehen, damit klar ist, dass es an beiden Orten vorhanden
                           ist.
                         - Zahlungseingänge von SUVA werden buchhalterisch erfasst und dem Arbeitnehmer im
                           Lohnlauf mit Erfassung in der Lohnabrechnung vergütet (hat nur Auswirkung auf AHV-
                           Bruttolohn)
                         - Erfassungen in der Lohnabrechnung werden auf dem Übersichtsblatt SUVA-Abrechnungen
                           im Falldossier erfasst, mit Name, von…bis, Betrag und wann im Lohn in Abzug gebracht.
                         - Ist der Fall abgeschlossen, erfolgt eine Querkontrolle, ob alle dem Mitarbeiter vergüteten
                           Taggeldzahlungen durch Zahlungen der SUVA gedeckt sind.
                         - Der Fall wird betriebsintern abgeschlossen und die Dokumente zu den Akten gelegt.







                ruwa holzbau                                                                   31
                Kantonsstrasse 3
                7240 Küblis
                081 332 11 80
                info@ruwa.ch
                ruwa.ch
   26   27   28   29   30   31   32   33   34   35   36