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MERKBLATT
Verwaltungsrat im handwerklichen KMU
(Fokus „der Verwaltungsrat“, „strategisches Denken“, „finanzielle Führung“)
Aktiv gelebter Verwaltungsrates als Chance
Was zeichnet erfolgreiche Unternehmen im Handwerk aus?
(Diese Aussage bezieht sich nicht nur auf Unternehmen im handwerklichen KMU)
CHECKLISTE „ERFOLGREICHE UNTERNEHMEN“
Sie haben eine klare, ausformulierte und niedergeschriebene Strategie, welche in
definierten Intervallen hinterfragt und bei sich änderndem Umfeld situativ angepasst
wird.
Sie bereiten ihre Finanzzahlen systematisch auf, vergleichen das Budget mit dem
laufenden Unternehmensgang und haben die Liquidität unter Kontrolle.
Sie haben klare Organisations- und Kommunikationsstrukturen. Aufgaben,
Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind definiert und werden entsprechend
eingefordert. Interne und externe Kommunikation und Information hat einen grossen
Stellenwert.
Sie kennen ihre betrieblichen Risiken und gehen bewusst mit diesen um. Unterstützt
werden sie dabei durch ein aktiv gelebtes Risikomanagementsystem.
Was zeichnet erfolgreiche Unternehmen aus? Wie erkennt man erfolgreich Unternehmen?
Selbstverständlich gibt es auch erfolgreiche Unternehmen, welche vorgängig aufgeführte Eigen-
schaften im Alltag nicht definiert haben und solche auch nicht definiert leben, was aber meist die
Ausnahme ist.
Wie wird die Funktion „Verwaltungsrat“ in handwerklichen KMUs vielfach gelebt?
Vorgängig dargestelltes Schema kann als mögliche „Musterlösung“ herangezogen werden und ist in
der Regel auch zielführend.
In der Praxis zeigen sich jedoch sehr unterschiedliche Umsetzungen, wenn es um die Wahrnehmung
der Funktion „Verwaltungsrat“ geht.
Vielfach gesehene Anwendungen:
a) Der Firmengründer, eventuell auch schon dessen Nachfolger ist Verwaltungsratspräsident,
situativ ist seine Frau Mitglied des Verwaltungsrates.
b) Obig beschriebene Lösung & situativ ist eine Drittperson (Bruder, Freund, usw.)
auch Mitglied des VR.
c) Obig beschriebene Lösung, der „Treuhänder“ hat zusätzlich Einsitz im Verwaltungsrat und
bildet ansatzweise das „finanzielle Gewissen“ der Unternehmen.
Bei allen drei Formen wird die Funktion „Verwaltungsrat“ nicht aktiv gelebt, jedoch die
gesetzlichen Minimalanforderungen werden ohne nennenswerte Wirkung eingehalten.
Die gesetzlich geforderte Generalversammlung wird formlos und minimalistisch abgehalten.
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