Page 544 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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453 S. Dirksen a. a. O. S. 512. ff.


                454 Ueber diesen Aeschines und den folgenden Aristodemus spricht
                Plutarch im Leben der 10 Redner Cap. 6.


                455 Das bei Orelli noch folgende Bruchstück eignet sich, da es blos
                Wörter enthält, nicht zur Uebertragung.


                456 Aus den Annalen des Ennius V, 1.



                457 Augustinus sagt noch an einer andern Stelle (II, 25.): »Zu dieser
                Aeußerung fühlte ich mich gedrungen, da die Römischen Schriftsteller
                selbst, schon vor der Erscheinung unseres Herrn Jesu Christi, zu sagen
                und zu schreiben kein Bedenken trugen, der Römische Staat sey schon
                früher durch die höchst verdorbenen Sitten seiner Bürger zu Grunde
                gerichtet und im Grunde ganz vernichtet gewesen.«


                458 Es ist hier die Rede von den alten Königen, welche selbst als Richter
                zu Gericht saßen. Es spricht hier wahrscheinlich Manilius, der (wenn

                ihm, wie natürlich, im Werke auch eine Rolle übertragen war)
                nothwendig die Vertheidigung des Rechts übernehmen mußte, was er
                auch oben (I, 13.) zu thun verspricht. A. M.


                459 Der öfter angeführte Leipziger Recensent (1824. 6.) vermuthet, es
                möchte entweder das Fragment, welches das dritte Capitel ausmacht, vor
                das zweite zu setzen, oder das vierte und fünfte zwischen das zweite und
                dritte einzuschalten seyn: denn es sey am Schlusse des zweiten und im

                vierten und fünften die Rede von einem Könige, wie er seyn soll,
                welcher Gesetzgeber und Sittenbegründer zugleich sey; das dritte Capitel
                dagegen handle von der Kunde des Rechts, und schließe sich besser an
                den Anfang des zweiten an. – So viel diese Ansicht für sich hat, so
                wollten wir sie doch lieber in der Anmerkung mittheilen, als die
                eingeführte Ordnung der Capitel stören.


                460 S. hierüber Plinius N. G. XVIII. 3.


                461 Nämlich vor Servius Tullius. S. Dionys. IV, 25.


                462 In diesem Sinne spricht Polybius IX, 20.


                463 Rerum publicarum; oder: »der öffentlichen Angelegenheiten« –?






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