Page 8 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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auch des Simonides Ausspruch, Gerechtigkeit sei, das Geschuldete zu
erstatten (c. 6), wird widerlegt, da man dann nur den Freunden Gutes,
den Feinden aber Schlechtes schulde, und somit nur im Kriege es
Gerechtigkeit gebe, und im Frieden nur das gebrauchlose Aufbewahren
hinterlegter Schätze als Gerechtigkeit übrig bliebe (c. 7), ja so gar an die
Gewandtheit im Aufbewahren sich jene im Stehlen anschließe; ferner
auch darum, weil erst noch zu unterscheiden sei, wer wirklich Freund
oder Feind sei (c. 8), und dem wirklichen Feinde gegenüber eine solche
Uebung der Gerechtigkeit nicht bessernd, sondern eher verschlechternd
wirke, und daher zumeist Sache der Gewaltthätigen sei (c. 9). Nachdem
hierauf Thrasymachos in schroffen Ausdrücken sich gegen jede
Definition der Gerechtigkeit verwahrt, welche ihm eine bloß relative
scheint, wird ihm bedeutet, daß man ja doch zur Erklärung Begriffe und
Worte beiziehen müsse, welche in dem Ausdrucke der Gerechtigkeit
enthalten sind (c. 10 und 11), und da nun Thrasymachos seine Definition
ausspricht, gerecht sei das dem Stärkeren Zuträgliche, und dieß in
staatlichem Sinne gemeint sein soll (c. 12), so wird zunächst darauf
hingewiesen, daß der erzwungene Gehorsam der beherrschten
Schwächeren auch bestehen müsse, wenn der Stärkere aus Irrthum etwas
ihm Schädliches gebietet (c. 13), sodann daß zwischen scheinbar und
wirklich Zuträglichem zu unterscheiden sei, und daß bei der Annahme,
der wahre Herrscher verfehle sein Zuträgliches nie (c. 14), eben doch
sich ergebe, daß er nach dem den Beherrschten Zuträglichen strebe, so
wie jede Kunst, deren die ihr unterworfenen Dinge bedürfen, ja nur für
diese Dinge, nicht aber für sich selbst das Zuträgliche suche (c. 15).
Nachdem aber hierauf Thrasymachos in rhetorischer Darlegung von dem
Vortheile des Stärkeren und Ungerechten gesprochen (c. 16), wird
bemerkt, daß hiebei der Gewalthaber mit dem Gelderwerber verwechselt
sei, während doch die Kunst des Lohnerwerbens überhaupt eine eigene
Kunst für sich sei (c. 17 u. 18), und auch eigentlich der höchste Lohn des
Herrschenden nur in der Vermeidung der höchsten Einbuße bestehe,
welche darin läge, wenn er von einem Schlechteren beherrscht würde (c.
19), wenn ferner hiebei die Ungerechtigkeit als Weisheit und
Vortrefflichkeit und Stärke bezeichnet werde, so ergebe sich zunächst
bezüglich der ersteren zwei das Gegentheil; denn da der Gerechte es nur
dem Ungerechten zuvorthun will, der Ungerechte aber sowohl dem
Gerechten als auch dem Ungerechten, und zugegeben sei, daß der
Wissende und Treffliche es dem Untüchtigen zuvorthun wolle, der
Unwissende aber sowohl anderen Unwissenden als auch den Wissenden,
so stehe ja der Wissende dem Gerechten und der Unwissende dem
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