Page 1 - 2020 - INFO Steuern sparen
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Wirtschaft Wilhelm GELHAUS
Steuern S t e u e r b e r a t e r
Recht Vereidigter Buchprüfer
Agrarwesen Landwirtschaftliche Buchstelle
Steuern sparen
Tipps: Damit können Sie Steuern und sonstige Ausgaben sparen >
Die Abgabe der Steuerklärung ist für viele Selbstständige Pflicht. Meist profitieren sie steuerlich, wenn
sie ihre beruflichen Ausgaben beim Fiskus angeben. Welche
Anschaffungen sich absetzen lassen.
Alle Jahre kommt sie wieder: die Abgabe der Steuererklärung. Wer
keinen Aufschub beantragt hat, der muss sie bis Ende Mai einreichen.
Wird die Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters oder eines
Lohnsteuerhilfevereins erstellt, muss diese bis Ende Februar des
übernächsten Jahres bei der zuständigen Finanzbehörde eingehen.
Steuerzahler, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen,
müssen prüfen, ob der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte über dem steuerfreien Existenzminimum liegt. In diesem
Fall sind sie gesetzlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. 1
Mit dem steuerfreien Grundbetrag wird das Existenzminimum von der Besteuerung ausgenommen. Der
Grundfreibetrag ist für Selbstständige sowie für Arbeitnehmer, Auszubildende und Rentner gleich.
Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2017: Alleinstehende: 8.820 Euro - Verheiratete: 17.640 Euro ~
Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2018: Alleinstehende: 9.000 Euro - Verheiratete: 18.000 Euro
A SELBSTÄNDIGE
1. Steuerklärung – Fristen
2. Steuerliche Einkünfte - Überschussrechnung oder Bilanz
3. ELSTER – auf für geringe Einnahmen
4. Belegpflicht
5. Kosten für Arbeitsmittel
6. AFA-Tabelle – Abschreiben sofort oder über Jahre
7. 35 weitere Hinweise ab Seite 3
B ALLGEMEINE HINWEISE
Ab Seite 12
1. Hundefrisör
2. Pflegekosten
3. Sofortabschreibung für Selbstständige
4. Fort- und Weiterbildungskosten
5. Kinderbetreuung
6. Fahrtkosten
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