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             vernetzung und Positionierung



             Neben der Projekt- und Konzeptarbeit auf den unterschied-  legt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen beson-
             lichen Handlungsebenen gehört nicht zuletzt die Netzwerk-   deren Fokus auf die gezielte Entwicklung von bezahlbarem
             arbeit zu den Aufgaben im Arbeitsfeld Raum. Aufgrund der   Bauland im Einzugsbereich von Haltestellen des schienen-
             Corona-Pandemie konnten im vergangenen Jahr eingeübte   gebundenen Personennahverkehrs (SPNV). Seit dem Start
             Routinen und Treffen der Arbeitskreise und Kooperations-   der Initiative „Bauland an der Schiene“ wurden unter Feder-
             runden des Region Köln/Bonn e. V. nicht wie zunächst   führung der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft Nord-
             geplant stattfinden. Digitale Formate wurden jedoch statt-  rhein-Westfalen mbH (BEG) und im Auftrag des Ministe-
             dessen erfolgreich aufgesetzt und erprobt. Es ist davon aus-  riums  für  Heimat,  Kommunales,  Bau  und  Gleichstellung
             zugehen, dass die gemachten Erfahrungen dem Verein im   Nordrhein-Westfalen insgesamt knapp 100 Baulandgesprä-
             weiteren Verlauf und auch nach der Pandemie dabei helfen   che mit Kommunen geführt. Davon fanden zahlreiche For-
             werden, seine Arbeitsprozesse mit der Region noch effizien-  mate in der Region unter Beteiligung des Vereins statt. Die
             ter zu gestalten.                                Identifizierung einer Fläche als potenzielles Bauland an der
                                                              Schiene hatte dann oftmals die Beauftragung einer entspre-
             arbeitskreise                                    chenden Planungsleistung zur Folge. Die Ziele der Initiative
             2020 wurden digitale Gremiensitzungen des Arbeitskrei-  harmonieren in direkter Weise mit der „Dreifachen Innen-
             ses Natur und Landschaft,  des Arbeitskreises Rhein und   entwicklung“  und  der  „Transportorientierten  Entwick-
             der Kooperationsrunde Siedlungsentwicklung koordiniert   lung“, die über das Agglomerationsprogramm Region Köln/
             und durchgeführt. Der Arbeitskreis Natur und Landschaft   Bonn auch in den nächsten Jahren intensiv im Fokus stehen
             und die Kooperationsrunde Siedlungsentwicklung waren   werden.
             in der konzeptionellen Vorbereitung und Operationalisie-
             rung des Agglomerationsprogramms intensiv eingebunden  Regionalplan
             und haben die Ausrichtung und Konkretisierung der Ent-  Nicht zuletzt sind die regelmäßigen Austausche mit den
             wicklungspfade wesentlich geprägt. Im Arbeitskreis Rhein   Regionalplanungsbehörden in der Region zu nennen, die im
             bildeten darüber hinaus die interkommunale Studie zu   Rahmen der Entwicklung des Agglomerationsprogramms in   Planzeichen
             einem Wasserbussystem auf dem Rhein sowie die Diskus-  den nächsten Jahren fortgeführt werden sollen.  1. Siedlungsraum
                                                                                                                a) Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
                                                                                                                b) ASB für zweckgebundene Nutzungen
                                                                                                                c) Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)
             sion um die inhaltliche Weiterentwicklung des Arbeitskrei-                                         d) GIB für flächenintensive Großvorhaben
                                                                                                                e) GIB für zweckgebundene Nutzung
                                                                                                                eb) Standorte des kombinierten Güterverkehrs
             ses Schwerpunkte.                                                                                  ed) GIBregional
                                                                                                                ee) GIBplus
                                                                                                                f) ASB-Flex
                                                                                                                g) GIB-Flex
                                                                                                              2. Freiraum
             Landesinitiative „Bauland an der Schiene“                                                          b) Waldbereiche
                                                                                                                c) Oberflächengewässer
                                                                                                                ca) Fließgewässer
             Um die vielfach angespannten Wohnungsmärkte und den                                                d) Freiraumfunktionen
                                                                                                                da) Schutz der Natur
                                                                                                                dc) Regionale Grünzüge
                                                                                                                dd) Grundwasser- und Gewässerschutz
             Verkehrsträger Straße in Nordrhein-Westfalen zu entlasten,                                         e) Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzungen
                                                                                                                de) Überschwemmungsbereiche
                                                                                                                ea)  Aufschüttungen und Ablagerungen
                                                                                                                 ea-1)  Abfalldeponien
                                                                                                                eb) Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze
                                                                                                                 eb-1) Lockergesteine, gem. sachl. Teilplan
                                                                                                                 eb-2) Reserveflächen Lockergesteine, gem. sachl. Teilplan
                                                                                                                ec) Sonstiger Zweckbindungen
             ausschnitt aus dem Plankonzept im rahmen der neuaufstellung des regionalplan Köln                3. Verkehrsinfrastruktur
             © Bezirksregierung Köln                                                                            a) Straßen unter Angabe der Anschlussstellen
                                                                                                                aa) Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr
                                                                                                                 aa-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
                                                                                                                 aa-2) Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
                                                                                                                ab) Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr
                                                                                                                 ab-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
                                                                                                                 ab-2) Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
                                                                                                                ac) Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen (Bedarf und Planung)
                                                                                                                b) Schienenwege unter Angaben der Haltepunkte und Betriebsflächen
                                                                                                                 ba) Schienenwege für den Höchstgeschwindigkeitsverkehr
                                                                                                                       und sonstigen größräumigen Verkehr
                                                                                                                 ba-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
                                                                                                                 bb-2) Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
                                                                                                                bb) Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr
                                                                                                                 bb-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
                                                                                                                 bb-2) Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
                                                                                                                bc) Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Schienenwege (Bedarf und Planung)
                                                                                                                be) Bahnbetriebsflächen
                                                                                                                c) Wasserstraßen unter Angabe der Güterumschlaghäfen
                                                                                                                d) Flugplätze
                                                                                                                da) Flughäfen/-plätze für den zivilen Luftverkehr
                                                                                                                db) Militärflughäfen
                                                                                                                f) Lärmschutzbereiche gemäß Fluglärmschutzverordnung
                                                                                                                fa) Tagschutzzone 1
                                                                                                                fb) Tagschutzzone 2
                                                                                                                fc) Nachtschutzzone
                                                                                                                fd) Erweiterte Lärmschutzzonen
                                                                                                              Informelle Grenzsignaturen
                                                                                                                a) Regierungsbezirk Köln
                                                                                                                b) Kreisgrenzen
                                                                                                                c) Gemeindegrenzen
                                                                                                              0  1  2  4 km
                                                                                                                          Maßstab 1:50.000
                                                                                                                          ENTWURF
                                                                                                                           Januar 2020
                                                                                                              Blatt 05
                                                                                                              Köln, Leverkusen und Rheinisch-Bergischer Kreis
                                                                                                                Heinsberg  Leverkusen
                                                                                                                    Rheinisch-Bergischer Kreis
                                                                                                                         Oberbergischer Kreis
                                                                                                                      Köln
                                                                                                                   Rhein-Erft-Kreis
                                                                                                                  Düren
                                                                                                               Städteregion Aachen  Rhein-Sieg-Kreis
                                                                                                                       Bonn
                                                                                                                   Euskirchen
                                                                                                              Hinweis:
                                                                                                              Die zeichnerischen Festlegungen im Plankonzept stellen den Zwischenstand des bisherigen
                                                                                                              informellen Abstimmungsprozesses dar. Die weitere Beratung auf kommunaler und regionaler
                                                                                                              Ebene bleibt unberührt und wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.
                                                                                                              Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
                                                                                                              Land NRW (2020) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
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