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vernetzung und Positionierung
Neben der Projekt- und Konzeptarbeit auf den unterschied- legt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen beson-
lichen Handlungsebenen gehört nicht zuletzt die Netzwerk- deren Fokus auf die gezielte Entwicklung von bezahlbarem
arbeit zu den Aufgaben im Arbeitsfeld Raum. Aufgrund der Bauland im Einzugsbereich von Haltestellen des schienen-
Corona-Pandemie konnten im vergangenen Jahr eingeübte gebundenen Personennahverkehrs (SPNV). Seit dem Start
Routinen und Treffen der Arbeitskreise und Kooperations- der Initiative „Bauland an der Schiene“ wurden unter Feder-
runden des Region Köln/Bonn e. V. nicht wie zunächst führung der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft Nord-
geplant stattfinden. Digitale Formate wurden jedoch statt- rhein-Westfalen mbH (BEG) und im Auftrag des Ministe-
dessen erfolgreich aufgesetzt und erprobt. Es ist davon aus- riums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
zugehen, dass die gemachten Erfahrungen dem Verein im Nordrhein-Westfalen insgesamt knapp 100 Baulandgesprä-
weiteren Verlauf und auch nach der Pandemie dabei helfen che mit Kommunen geführt. Davon fanden zahlreiche For-
werden, seine Arbeitsprozesse mit der Region noch effizien- mate in der Region unter Beteiligung des Vereins statt. Die
ter zu gestalten. Identifizierung einer Fläche als potenzielles Bauland an der
Schiene hatte dann oftmals die Beauftragung einer entspre-
arbeitskreise chenden Planungsleistung zur Folge. Die Ziele der Initiative
2020 wurden digitale Gremiensitzungen des Arbeitskrei- harmonieren in direkter Weise mit der „Dreifachen Innen-
ses Natur und Landschaft, des Arbeitskreises Rhein und entwicklung“ und der „Transportorientierten Entwick-
der Kooperationsrunde Siedlungsentwicklung koordiniert lung“, die über das Agglomerationsprogramm Region Köln/
und durchgeführt. Der Arbeitskreis Natur und Landschaft Bonn auch in den nächsten Jahren intensiv im Fokus stehen
und die Kooperationsrunde Siedlungsentwicklung waren werden.
in der konzeptionellen Vorbereitung und Operationalisie-
rung des Agglomerationsprogramms intensiv eingebunden Regionalplan
und haben die Ausrichtung und Konkretisierung der Ent- Nicht zuletzt sind die regelmäßigen Austausche mit den
wicklungspfade wesentlich geprägt. Im Arbeitskreis Rhein Regionalplanungsbehörden in der Region zu nennen, die im
bildeten darüber hinaus die interkommunale Studie zu Rahmen der Entwicklung des Agglomerationsprogramms in Planzeichen
einem Wasserbussystem auf dem Rhein sowie die Diskus- den nächsten Jahren fortgeführt werden sollen. 1. Siedlungsraum
a) Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
b) ASB für zweckgebundene Nutzungen
c) Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)
sion um die inhaltliche Weiterentwicklung des Arbeitskrei- d) GIB für flächenintensive Großvorhaben
e) GIB für zweckgebundene Nutzung
eb) Standorte des kombinierten Güterverkehrs
ses Schwerpunkte. ed) GIBregional
ee) GIBplus
f) ASB-Flex
g) GIB-Flex
2. Freiraum
Landesinitiative „Bauland an der Schiene“ b) Waldbereiche
c) Oberflächengewässer
ca) Fließgewässer
Um die vielfach angespannten Wohnungsmärkte und den d) Freiraumfunktionen
da) Schutz der Natur
dc) Regionale Grünzüge
dd) Grundwasser- und Gewässerschutz
Verkehrsträger Straße in Nordrhein-Westfalen zu entlasten, e) Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzungen
de) Überschwemmungsbereiche
ea) Aufschüttungen und Ablagerungen
ea-1) Abfalldeponien
eb) Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze
eb-1) Lockergesteine, gem. sachl. Teilplan
eb-2) Reserveflächen Lockergesteine, gem. sachl. Teilplan
ec) Sonstiger Zweckbindungen
ausschnitt aus dem Plankonzept im rahmen der neuaufstellung des regionalplan Köln 3. Verkehrsinfrastruktur
© Bezirksregierung Köln a) Straßen unter Angabe der Anschlussstellen
aa) Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr
aa-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
aa-2) Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
ab) Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr
ab-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
ab-2) Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
ac) Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen (Bedarf und Planung)
b) Schienenwege unter Angaben der Haltepunkte und Betriebsflächen
ba) Schienenwege für den Höchstgeschwindigkeitsverkehr
und sonstigen größräumigen Verkehr
ba-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
bb-2) Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
bb) Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr
bb-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
bb-2) Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
bc) Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Schienenwege (Bedarf und Planung)
be) Bahnbetriebsflächen
c) Wasserstraßen unter Angabe der Güterumschlaghäfen
d) Flugplätze
da) Flughäfen/-plätze für den zivilen Luftverkehr
db) Militärflughäfen
f) Lärmschutzbereiche gemäß Fluglärmschutzverordnung
fa) Tagschutzzone 1
fb) Tagschutzzone 2
fc) Nachtschutzzone
fd) Erweiterte Lärmschutzzonen
Informelle Grenzsignaturen
a) Regierungsbezirk Köln
b) Kreisgrenzen
c) Gemeindegrenzen
0 1 2 4 km
Maßstab 1:50.000
ENTWURF
Januar 2020
Blatt 05
Köln, Leverkusen und Rheinisch-Bergischer Kreis
Heinsberg Leverkusen
Rheinisch-Bergischer Kreis
Oberbergischer Kreis
Köln
Rhein-Erft-Kreis
Düren
Städteregion Aachen Rhein-Sieg-Kreis
Bonn
Euskirchen
Hinweis:
Die zeichnerischen Festlegungen im Plankonzept stellen den Zwischenstand des bisherigen
informellen Abstimmungsprozesses dar. Die weitere Beratung auf kommunaler und regionaler
Ebene bleibt unberührt und wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
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