Page 162 - Stiftung Warentest - Warenkunde Brot - Gutem Brot auf der Spur
P. 162
Die heute häufigste Form ist die Kombinationszüchtung, für die gezielt Pflanzen
miteinander gekreuzt werden, um bestimmte Eigenschaften der Nachkommen zu
erzeugen. Über ergänzende Verfahren wie die Selbstbefruchtung oder Fremdbefruchtung
der zweiten Pflanzengeneration und anschließende Selektion kommen neue Sorten
zustande.
Immer häufiger wird mit Hybridzüchtung gearbeitet. Dabei werden zwei Pflanzen
erzeugt, die durch mehrfache Inzucht (Befruchtung mit sich selbst) auf ganz bestimmte
Eigenschaften gezüchtet wurden. Die aus beiden Pflanzen entstehende zweite Generation
vereint die Eigenschaften ihrer Eltern und ist mit bis zu 20 bis 30 Prozent deutlich
ertragsstärker. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die Elternpflanzen in der
Saatguterzeugung nicht selbst befruchten. Dafür kommen neben Bioziden
(Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel) auch molekular- und
zellbiologische Methoden zum Einsatz, die von Kritikern als Vorstufen zur Gentechnik
abgelehnt werden. Derart erzeugte Pflanzen gelten rechtlich allerdings nicht als
gentechnisch veränderte Organismen und sind teilweise auch für den ökologischen
Landbau zugelassen (einzelne Anbauverbände verbieten dies allerdings bei Getreide,
siehe S. 69) . Auch gentechnische Verfahren sind auf dem Vormarsch, aber in
Deutschland bei Getreide bislang nicht im Markt vertreten.
Samenfestes Saatgut
Bei Selektions- und Kombinationszüchtung entsteht samenfestes Saatgut. Das bedeutet,
dass der Landwirt von seinem Getreide Körner zurückbehalten und im nächsten Jahr
wieder aussäen kann. Bei Saatgut von Hybridpflanzen werden die Erträge im Folgejahr
deutlich sinken und die Pflanzeneigenschaften aufspalten. Es entsteht ein Mix aus
kleinen, großen, starken, schwachen, gesunden und krankheitsanfälligen Pflanzen.
Deshalb ist der Landwirt bei Verwendung von Hybridsaatgut gezwungen, jedes Jahr
neues Saatgut zu kaufen.
Zulassung von Getreidesorten
Neue Sorten müssen vom Bundessortenamt zugelassen werden. Zuvor muss
nachgewiesen werden, dass sie einen höheren Ertrag oder eine bessere Qualität (zum
Beispiel bessere Backfähigkeit) besitzen als schon zugelassene Sorten. Die Rede ist
dann von Sorten mit einer Verbesserung des landeskulturellen Wertes. Dieser Nachweis
ist langwierig und kostenintensiv, genauso wie der Weg zu einer neuen Sorte. Für eine