Page 162 - Stiftung Warentest - Warenkunde Brot - Gutem Brot auf der Spur
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Die heute häufigste Form ist die Kombinationszüchtung, für die gezielt Pflanzen
          miteinander gekreuzt werden, um bestimmte Eigenschaften der Nachkommen zu
          erzeugen. Über ergänzende Verfahren wie die Selbstbefruchtung oder Fremdbefruchtung
          der zweiten Pflanzengeneration und anschließende Selektion kommen neue Sorten

          zustande.


          Immer häufiger wird mit Hybridzüchtung gearbeitet. Dabei werden zwei Pflanzen
          erzeugt, die durch mehrfache Inzucht (Befruchtung mit sich selbst) auf ganz bestimmte
          Eigenschaften gezüchtet wurden. Die aus beiden Pflanzen entstehende zweite Generation
          vereint die Eigenschaften ihrer Eltern und ist mit bis zu 20 bis 30 Prozent deutlich

          ertragsstärker. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die Elternpflanzen in der
          Saatguterzeugung nicht selbst befruchten. Dafür kommen neben Bioziden
          (Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel) auch molekular- und

          zellbiologische Methoden zum Einsatz, die von Kritikern als Vorstufen zur Gentechnik
          abgelehnt werden. Derart erzeugte Pflanzen gelten rechtlich allerdings nicht als
          gentechnisch veränderte Organismen und sind teilweise auch für den ökologischen
          Landbau zugelassen (einzelne Anbauverbände verbieten dies allerdings bei Getreide,
          siehe S. 69) . Auch gentechnische Verfahren sind auf dem Vormarsch, aber in

          Deutschland bei Getreide bislang nicht im Markt vertreten.


                Samenfestes Saatgut


          Bei Selektions- und Kombinationszüchtung entsteht samenfestes Saatgut. Das bedeutet,
          dass der Landwirt von seinem Getreide Körner zurückbehalten und im nächsten Jahr
          wieder aussäen kann. Bei Saatgut von Hybridpflanzen werden die Erträge im Folgejahr
          deutlich sinken und die Pflanzeneigenschaften aufspalten. Es entsteht ein Mix aus

          kleinen, großen, starken, schwachen, gesunden und krankheitsanfälligen Pflanzen.
          Deshalb ist der Landwirt bei Verwendung von Hybridsaatgut gezwungen, jedes Jahr
          neues Saatgut zu kaufen.


          Zulassung von Getreidesorten



          Neue Sorten müssen vom Bundessortenamt zugelassen werden. Zuvor muss
          nachgewiesen werden, dass sie einen höheren Ertrag oder eine bessere Qualität (zum
          Beispiel bessere Backfähigkeit) besitzen als schon zugelassene Sorten. Die Rede ist

          dann von Sorten mit einer Verbesserung des landeskulturellen Wertes. Dieser Nachweis
          ist langwierig und kostenintensiv, genauso wie der Weg zu einer neuen Sorte. Für eine
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