Page 299 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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294 Kapitel 8 • Klausurfall
„Jura“ unerlässlich ist. In der Regel ergibt sich der grobe Auf-
bau der Gliederung aus den im Bearbeitervermerk gestellten
Fragen. Aus den zu prüfenden Vorschriften ergeben sich dann
2 die Feinheiten der Gliederung. Welche Form der Unterglie-
derung man wählt, bleibt dem Bearbeiter selbst überlassen;
üblich ist: A, I, 1, a) aa). Wichtig ist, dass man die Form kon-
sequent beibehält.
Niederschrift Nach einem Drittel der Arbeitszeit sollten die Lösungs-
Richtige Schwerpunktsetzung skizze und die Gliederung stehen, dann empfiehlt es sich, mit
der Niederschrift zu beginnen. Nehmen Sie sich diese Zeitein-
teilung vor. Abstriche in Richtung auf einen späteren „Schreib-
start“ stellen sich meistens von ganz alleine ein. Zu vermeiden
ist jedenfalls das Ärgernis, die Klausur vorzüglich gelöst und
durchdacht zu haben, aber dann nur die Hälfte hinschreiben zu
können. Wenn Sie an irgendeinem Problem nicht weiterkom-
men, das nicht unabdingbar für die Gesamtlösung ist, schieben
Sie es lieber auf. Wenn Sie die Niederschrift des Restes beendet
8 und noch Zeit übrig haben, können Sie sich noch immer näher
damit befassen. Der Zeitdruck sollte auch bei der Ausführlich-
keit der Niederschrift im Hinterkopf bleiben. Natürlich muss
der Subsumtionsvorgang wiedergegeben werden, aber das darf
nicht dazu führen, jede Selbstverständlichkeit auszubreiten.
Wenn der Sachverhalt die Tatsache mitteilt, dass der Kläger
gegen eine Richtlinie vorgeht, ist nicht mehr zu prüfen, ob der
2 Rechtsakt eine Richtlinie im Sinne des Art. 288 III AEUV dar-
stellt. Zu untersuchen bleibt jedoch, ob diese Richtlinie auch
rechtmäßig ist. Das „Echoprinzip“ schlägt sich insoweit wiede-
2 rum bei der Benotung nieder – nur die sachgemäße Gewich-
tung in der Klausurlösung führt zum Bestehen bzw. zu guten
2 Noten. Darüber hinaus führt eine falsche Schwerpunktbildung
unweigerlich zu neuen Zeitproblemen.
Von Vorbemerkungen, welcher Art sie auch seien mögen,
2 ist prinzipiell abzusehen. Aufbau und System einer Arbeit
müssen aus sich heraus verständlich sein. Vorbemerkungen
2 sind meistens ein Zeichen dafür, dass der Verfasser die Arbeit
ungenügend strukturiert hat. Zeichnen Sie Ihre Klausur durch
2 die Verwendung der gebotenen juristischen Terminologie aus
und vermeiden Sie laienhafte Ausdrücke. Formulieren Sie
knapp und präzise.
2 Immer beachten: der Gutach- Unerlässlich ist der Gutachtenstil. Das heißt: es darf nie das
tenstil Ergebnis vorweggenommen, sondern es muss im Konjunktiv
2 darauf hingeführt werden. Andererseits sollte bei Selbstver-
ständlichkeiten die Subsumtion auf ein Minimum reduziert
werden.
2 Alle Behauptungen, Zwischen- und Endergebnisse sollten
mit einschlägigen Artikelzitaten versehen werden. Die beste
Argumentation hilft nichts, wenn sie „in der Luft hängt“. Au-