Page 301 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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296 Kapitel 8 • Klausurfall
Keine Blindzitate Versuchen Sie sich zuerst nur mit dem Gesetz und even-
tuell mit einem Standardkommentar. Zu diesem Zeitpunkt
werden häufig die besten Ideen entwickelt. Prüfen Sie stets, ob
2 eine Literaturstelle den zu lösenden Fall betrifft. Zitieren Sie
nicht „blind“, sondern prüfen Sie alle angegeben Zitate. Auch
von „heißen“ Ideen der Studienkollegen sollten Sie sich nicht
verrückt machen lassen. Setzen Sie auf sich selbst!
Formalien Jeder Hausarbeit ist das Deckblatt, die Gliederung und das
Literaturverzeichnis voranzustellen. Das Deckblatt enthält Na-
men, Vornamen und Anschrift des Verfassers. Es folgt das Se-
mester, die Bezeichnung der Übung, der Name des Dozenten
etc. Näheres gibt meistens der jeweilige Dozent vor.
Nach dem Deckblatt kommt die Gliederung. Sie sollte
keine ausformulierten Sätze, aber aussagekräftige Überschrif-
ten enthalten. Der Korrektor sollte schon aus der Gliederung
die Lösung in groben Zügen entnehmen können. Am rechten
Rand sind die Seitenzahlen der einzelnen Gliederungspunkte
8 anzugeben.
Richtiges Zitieren ist uner- Auf die Gliederung folgt das Literaturverzeichnis. Es muss
lässlich. alle Quellen enthalten. Lehrbücher und Kommentare müssen
mit Autor, Titel, Auflage, Erscheinungsort und -datum zitiert
werden. Bei Loseblattkommentaren werden die Auflage und
das Erscheinungsjahr nicht zitiert. Beispiel: Grabitz/Hilf/Net-
tesheim: Kommentar zum EUV, Loseblatt, München.
Im eigentlichen Gutachten werden die dargelegten Auffas-
2 sungen mit Fußnoten, die auf die Literaturquellen verweisen,
belegt. Gerade bei Kommentaren arbeiten häufig mehrere Au-
2 toren mit, so dass auch deren Name auftauchen muss. Beispiel:
Grabitz/Hilf/Nettesheim-Lorenzmeier, Art. 351 AEUV.
2 Die fertig gestellte Hausarbeit sollte in einem Schnellhefter
oder spiralgeheftet abgegeben werden.
2
8.2 Fall: „Rückforderung von Beihilfen“
2
2 Zum Verfahren s. BVerwGE 106, Das Unternehmen Alcan (A) betreibt eine Aluminiumhütte in Rhein-
land-Pfalz. Wegen stark gestiegener Strompreise beschloss es im
328, BVerwG, EuGRZ 2000, 175
Jahre 1982, die Hütte zu schließen. Um Arbeitsplätze zu erhalten,
2 bot ihr das Land Rheinland-Pfalz mit Wissen und Billigung der Bun-
desregierung eine Beihilfe von 8 Mio. DM an. Daraufhin setzte A die
2 Aluminiumherstellung fort. Die Kommission erfuhr durch Pressebe-
richte von der Maßnahme und fragte bei der Bundesregierung nach
2 weiteren Informationen an, da sie gemäß Art. 108 III AEUV über Bei-
hilfen vorher unterrichtet werden müsse. Ferner untersagte sie eine
Auszahlung der Beihilfe, bevor eine endgültige Stellungnahme vor-
liege. Dennoch bewilligte das Land Rheinland-Pfalz die Beihilfe und