Page 300 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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          8.1  •  Tipps für Klausuren und Hausarbeiten


          ßerdem geben Sie dem Korrektor die Gelegenheit, hinter Ihre
          so untermauerten Ergebnisse ein Häkchen machen zu können.
            Bemühen Sie sich um eine leserliche Schrift. Die Bedeu-      Formalien
          tung der äußeren Form bei Klausuren wird häufig unterschätzt,
          doch kann man ihren Stellenwert gar nicht hoch genug anset-
          zen. Denn ein Korrektor, der mitunter Hunderte von Klausu-
          ren zu bewerten hat, wird zumindest unbewusst von der Form
          beeinflusst.
            Achten Sie stets auf Übersichtlichkeit der Falllösung und   Übersichtliche Strukturierung
          stellen Sie Gliederungspunkte deutlich als Überschriften her-
          aus. So merkt auch der Korrektor, dass die Linie stimmt und
          dass die Schlüsselbegriffe vorhanden sind. Geizen Sie nicht
          mit den Absätzen – der Korrektor will nicht 10 oder 20 Seiten
          Fließtext lesen. Beschreiben Sie das Papier nur einseitig und
          lassen Sie ein Drittel Rand. So können Sie auf der Rückseite
          noch Zusätze anfügen. Nummerieren Sie die Seiten, damit der
          Korrektor auch beim Auseinanderfallen der Klausur die Rei-
          henfolge nachvollziehen kann. Um letzteres zu vermeiden, ist
          es sinnvoll, die Klausur mit einem Schnellhefter zusammen-
          zuklammern.


          8.1.2  Die Hausarbeit


          Normalerweise stehen für eine Hausarbeit vier bis acht Wo-
          chen zur Verfügung. Das erscheint anfänglich als großzügiger
          Zeitrahmen, endet jedoch oft in einer der berühmten Fünf-
          vor-Zwölf-Aktionen. Stellen Sie sich selbst einen realistischen
          Zeitplan auf.
            Der große Unterschied zur Klausur ist, dass bei der Haus-  Literatur – der Unterschied zur
          arbeit der Zeitdruck nicht im selben Maße auf dem Bearbeiter     Klausur
          lastet. Dem müssen Sie in der Weise Rechnung tragen, dass Sie
          umso sorgfältiger bei der Ausarbeitung vorgehen.
            Es genügt nicht die nackte – wenn auch richtige – Lösung
          des Falles; gefordert sind Quellennachweise. Das bedeutet zum
          einen, dass auch relativ eindeutige juristische Bewertungen mit
          Verweisen auf Lehrbücher (z. B. Streinz: Europarecht), Kom-
          mentare (z. B. der „Grabitz/Hilf/Nettesheim“ zum EUV/AEUV)
          oder Zeitschriften (z. B. Europäische Grundrechtezeitschrift –
          EuGRZ) untermauert werden. Zum anderen wird man aber auf
          Probleme stoßen, die ohne Literaturstudium überhaupt nicht
          lösbar sind. Diese Rechtsprobleme sind dann auch meistens
          umstritten. Nicht sinnvoll ist es, nach dem ersten Lesen der
          Angabe gleich in die Bibliothek zu stürzen, um Berge von
          Entscheidungen und Aufsätzen zu kopieren, die entweder gar
          nichts mit dem Thema zu tun haben oder letztendlich gar nicht
          gelesen werden.
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