Page 300 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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8.1 • Tipps für Klausuren und Hausarbeiten
ßerdem geben Sie dem Korrektor die Gelegenheit, hinter Ihre
so untermauerten Ergebnisse ein Häkchen machen zu können.
Bemühen Sie sich um eine leserliche Schrift. Die Bedeu- Formalien
tung der äußeren Form bei Klausuren wird häufig unterschätzt,
doch kann man ihren Stellenwert gar nicht hoch genug anset-
zen. Denn ein Korrektor, der mitunter Hunderte von Klausu-
ren zu bewerten hat, wird zumindest unbewusst von der Form
beeinflusst.
Achten Sie stets auf Übersichtlichkeit der Falllösung und Übersichtliche Strukturierung
stellen Sie Gliederungspunkte deutlich als Überschriften her-
aus. So merkt auch der Korrektor, dass die Linie stimmt und
dass die Schlüsselbegriffe vorhanden sind. Geizen Sie nicht
mit den Absätzen – der Korrektor will nicht 10 oder 20 Seiten
Fließtext lesen. Beschreiben Sie das Papier nur einseitig und
lassen Sie ein Drittel Rand. So können Sie auf der Rückseite
noch Zusätze anfügen. Nummerieren Sie die Seiten, damit der
Korrektor auch beim Auseinanderfallen der Klausur die Rei-
henfolge nachvollziehen kann. Um letzteres zu vermeiden, ist
es sinnvoll, die Klausur mit einem Schnellhefter zusammen-
zuklammern.
8.1.2 Die Hausarbeit
Normalerweise stehen für eine Hausarbeit vier bis acht Wo-
chen zur Verfügung. Das erscheint anfänglich als großzügiger
Zeitrahmen, endet jedoch oft in einer der berühmten Fünf-
vor-Zwölf-Aktionen. Stellen Sie sich selbst einen realistischen
Zeitplan auf.
Der große Unterschied zur Klausur ist, dass bei der Haus- Literatur – der Unterschied zur
arbeit der Zeitdruck nicht im selben Maße auf dem Bearbeiter Klausur
lastet. Dem müssen Sie in der Weise Rechnung tragen, dass Sie
umso sorgfältiger bei der Ausarbeitung vorgehen.
Es genügt nicht die nackte – wenn auch richtige – Lösung
des Falles; gefordert sind Quellennachweise. Das bedeutet zum
einen, dass auch relativ eindeutige juristische Bewertungen mit
Verweisen auf Lehrbücher (z. B. Streinz: Europarecht), Kom-
mentare (z. B. der „Grabitz/Hilf/Nettesheim“ zum EUV/AEUV)
oder Zeitschriften (z. B. Europäische Grundrechtezeitschrift –
EuGRZ) untermauert werden. Zum anderen wird man aber auf
Probleme stoßen, die ohne Literaturstudium überhaupt nicht
lösbar sind. Diese Rechtsprobleme sind dann auch meistens
umstritten. Nicht sinnvoll ist es, nach dem ersten Lesen der
Angabe gleich in die Bibliothek zu stürzen, um Berge von
Entscheidungen und Aufsätzen zu kopieren, die entweder gar
nichts mit dem Thema zu tun haben oder letztendlich gar nicht
gelesen werden.