Page 48 - RUWA Prozesshandbuch
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- Der Mitarbeiter muss informiert werden, wie er sich während der Phase zwischen
Freistellung und letztem Arbeitstag zu verhalten hat.
- Termine / Tätigkeiten
- Arbeiten gegen Entgelt
- Unfall / Krankheit / Versicherungsschutz
- Fristlose Kündigung
- Eine fristlose Kündigung kann nur unter bestimmten Bedingungen ausgesprochen
werden.
Wird beabsichtigt, einem Mitarbeitenden fristlos zu künden, ist das innert
1 bis 2 Tagen juristisch abzuklären!
- Pensionierung
- Der Mitarbeiter muss ca. 4-6 Monate vor dem Pensionierungstermin diverse
Anmeldungen tätigen. Diesbezüglich ist der zu pensionierende Mitarbeiter zu
informieren.
- Situativ wird für den austretenden Mitarbeiter eine Anerkennung organisiert.
- Ansonsten verläuft der Prozess gleich wie bei ordentlicher Kündigung
- Lernende
- Mit dem Lernenden ist spätestens 2-3 Monate vor Lehrende ein Klärungsgespräch
betreffend Weiterbeschäftigung nach Lehrende bei ruwa zu führen.
- Wird die Beschäftigung weitergeführt, sind die Bedingungen nach Lehrende zu klären.
Wird die Beschäftigung nicht weitergeführt, so verläuft der Prozess gleich wie bei
ordentlicher Kündigung.
3.2 Beurteilung / Förderung / Weiterentwicklung
3.2.1 Mitarbeiterbeurteilung
Mitarbeiterbeurteilungsgespräche werden minimal 1 x jährlich, im Normalfall zwischen
Dezember und Februar, durchgeführt.
Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung liegt in der Verantwortung der jeweili-
gen Bereichsleiter. Im begründeten Ausnahmefall führt der Geschäftsführer die Gespräche auf
Stufe Facharbeitende.
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