Page 49 - RUWA Prozesshandbuch
P. 49

Die Beurteilungsgespräche auf Stufe Geschäftsleitungsmitglieder und Bereichsleiter führt der
                         Geschäftsführer.

                         Die Gespräche werden mit dem excelbasierten Standardtool der Firma ruwa durchgeführt.
                         Einträge in diesem Tool sind entsprechend vertraulich zu behandeln.

                         Die Planung und Durchführung erfolgt nach den Merkblattvorgaben.


               3.2.2     Förder- und Weiterentwicklungsmassnahmen

                         Ruwa strebt an, dass jeder Mitarbeitende jährlich in Genuss von 10 bis 15 Stunden betriebsin-
                         terner, fachbezogener Aus- und Weiterbildung kommt.
                         Die Themen werden tagesaktuell festgelegt.

                         Jeder Mitarbeitende mit einem Anstellungspensum von 100% hat Anspruch auf 5 berufsbezo-
                         gene Ausbildungstage. Bei Teilzeit oder längerem Ausfall (z. B. durch Krankheit, Unfall, Mili-
                         tär) verringert sich der Anspruch anteilsmässig. Die Weiterbildungstage können für inner-
                         oder ausserbetriebliche Kurse genutzt werden.
                         Dieser Anspruch besteht auch für Mitarbeitende, welche nicht dem GAV unterstellt sind.

                         Diese Ausbildungstage können nicht über Jahre hinweg kumuliert werden, werden diese
                         nicht genutzt, entfallen sie entschädigungsfrei.

                         Grundsätzlich werden Massnahmen welche der Förderung und Weiterentwicklung der Mitar-
                         beitenden dient, durch ruwa begrüsst und nach vorheriger Absprache unterstützt.

                         Auslöser von entsprechenden Massnahmen sind (und / oder):
                           -  Antragstellung durch den Mitarbeitenden
                           -  Antragstellung durch Vorgesetztenstelle
                           -  Gesetzliche Auflagen

                         Kostenbeteiligung
                           -  Aus- und Weiterbildungen welche betrieblich begründet und sinnvoll oder notwendig
                             sind, werden durch ruwa finanziell ganz oder anteilig unterstützt.
                           -  Gesetzlich vorgeschriebene und durch ruwa angeordnete Aus- und Weiterbildungen wer
                             den kostenmässig und zeitlich vollumfänglich übernommen.


                         Zeitaufwand

                           -  Je nach Ausbildung wird vereinbart, wer (Arbeitgeber / Arbeitnehmer) welche Anteile am
                             zeitlichen Aufwand übernimmt. Werden solche Zeiten durch ruwa übernommen, so be-


                ruwa holzbau                                                                   49
                Kantonsstrasse 3
                7240 Küblis
                081 332 11 80
                info@ruwa.ch
                ruwa.ch
   44   45   46   47   48   49   50   51   52   53   54