Page 49 - RUWA Prozesshandbuch
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Die Beurteilungsgespräche auf Stufe Geschäftsleitungsmitglieder und Bereichsleiter führt der
Geschäftsführer.
Die Gespräche werden mit dem excelbasierten Standardtool der Firma ruwa durchgeführt.
Einträge in diesem Tool sind entsprechend vertraulich zu behandeln.
Die Planung und Durchführung erfolgt nach den Merkblattvorgaben.
3.2.2 Förder- und Weiterentwicklungsmassnahmen
Ruwa strebt an, dass jeder Mitarbeitende jährlich in Genuss von 10 bis 15 Stunden betriebsin-
terner, fachbezogener Aus- und Weiterbildung kommt.
Die Themen werden tagesaktuell festgelegt.
Jeder Mitarbeitende mit einem Anstellungspensum von 100% hat Anspruch auf 5 berufsbezo-
gene Ausbildungstage. Bei Teilzeit oder längerem Ausfall (z. B. durch Krankheit, Unfall, Mili-
tär) verringert sich der Anspruch anteilsmässig. Die Weiterbildungstage können für inner-
oder ausserbetriebliche Kurse genutzt werden.
Dieser Anspruch besteht auch für Mitarbeitende, welche nicht dem GAV unterstellt sind.
Diese Ausbildungstage können nicht über Jahre hinweg kumuliert werden, werden diese
nicht genutzt, entfallen sie entschädigungsfrei.
Grundsätzlich werden Massnahmen welche der Förderung und Weiterentwicklung der Mitar-
beitenden dient, durch ruwa begrüsst und nach vorheriger Absprache unterstützt.
Auslöser von entsprechenden Massnahmen sind (und / oder):
- Antragstellung durch den Mitarbeitenden
- Antragstellung durch Vorgesetztenstelle
- Gesetzliche Auflagen
Kostenbeteiligung
- Aus- und Weiterbildungen welche betrieblich begründet und sinnvoll oder notwendig
sind, werden durch ruwa finanziell ganz oder anteilig unterstützt.
- Gesetzlich vorgeschriebene und durch ruwa angeordnete Aus- und Weiterbildungen wer
den kostenmässig und zeitlich vollumfänglich übernommen.
Zeitaufwand
- Je nach Ausbildung wird vereinbart, wer (Arbeitgeber / Arbeitnehmer) welche Anteile am
zeitlichen Aufwand übernimmt. Werden solche Zeiten durch ruwa übernommen, so be-
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