Page 53 - RUWA Prozesshandbuch
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3.3.5 Lehrverträge
Die Lehrverträge werden durch die Lehrlingsverantwortlichen erstellt.
Die Unterzeichnung des Lehrvertrages erfolgt im Beisein von mindestens einem Elternteil,
der Vollzug erfolgt in den Räumlichkeiten der ruwa.
Die Zeitspanne vom Vertragsabschluss bis zum Lehrstart wird gemeinsam besprochen
- Erwartung an die schulischen Leistungen
- Möglichkeiten in den Ferien im Unternehmen zu arbeiten
- Gegenseitiger Informationsfluss
3.3.5.1 Die Lehre
Vorgängig zum ersten Lehrtag wird der Lernende durch ein Informationsschreiben über sei-
nen Lehrstart informiert
- Erscheinungsdatum / Zeit
- Kurzer Beschrieb über den Verlauf der ersten Lehrwoche
- Ansprechpartner für die erste Lehrphase («Götti»)
- Was muss der Lernende zum Lehrstart mitbringen
Folgende Themen müssen in der ersten Lehrwoche besprochen werden
- Vorstellung im Team, insbesondere seines «Göttis»
- Klärung der Rollen (Lehrlingsverantwortlicher, Götti, Facharbeiter, Lehrlinge im
Unternehmen)
- Klärung der Verhaltensanforderungen
- Ausbildungsübersicht / Lehrplan
- Papierführung, Arbeitskleidung, Lerndokumentation
- Beurteilungssystem
- Lernmöglichkeit und Lernförderung im Unternehmen
- Einführungsprogramm erste Lehrwoche
Während der Lehre werden periodische Zwischenbeurteilungen durchgeführt. Inhalte sind:
- Rückmeldungen aus den ÜK’s
- Rückmeldungen aus der Berufsschule, Zeugnisse
- Rückmeldung bezüglich Lernfortschritte im Berufsalltag
- Rückmeldung bezüglich Verhalten im Unternehmen
Aus diesen Rückmeldungen werden entsprechende Massnahmen und Ziele abgeleitet.
ÜK’s
- Die Lernenden werden frühzeitig durch den Lehrverantwortlichen über bevorstehende ÜK’s
informiert
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