Page 50 - RUWA Prozesshandbuch
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zieht sich diese maximal auf die üblichen betrieblichen Arbeitszeiten.
Individuelle berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen durchlaufen folgenden Prozess
- Der an der Aus- oder Weiterbildung interessierte Mitarbeitende klärt folgende Punkte:
- Zeitlicher Umfang (Dauer / Zeitaufwand)
- Kosten für Aus- / Weiterbildung
- Zusatzkosten welche durch die Aus- / Weiterbildung generiert werden
- Kostenbeteiligung durch Dritte (z.B. Rückvergütungen durch Verband)
- Es wird ein Antrag mit obigen Informationen und einem Motivationsschreiben an den
Geschäftsführer gestellt.
- Der Geschäftsführer entscheidet, ob und in welcher Form sich die Unternehmung an der
Aus- / Weiterbildung beteiligt.
Durchführung
- Der Teilnehmer der Aus- / Weiterbildung bezahlt die Kurskosten vollumfänglich und
vorschüssig.
- Die Rückvergütung an den Arbeitnehmer erfolgt gemäss vorgängiger Absprache über den
Lohnlauf. Situativ muss geklärt werden, ob die entschädigten Kurskosten Sozialabgabe-
pflichtig sind.
- Vor der Aus- oder Weiterbildung wird festgelegt, wer (Arbeitgeber / Arbeitnehmer)
welche Anteile an allfälligen Rückvergütungen erhält.
Situativ wird eine Abtretenserklärung erstellt, welche besagt, welche Anteile einer
Rückvergütung direkt an den Arbeitgeber entschädigt werden.
Ausbildungsvereinbarungen
- Unabhängig der gewählten Ausbildungsart, bei welcher sich ruwa kostenmässig oder
zeitlich beteiligt, wird vom Geschäftsführer festgelegt, ob eine entsprechende
Ausbildungsvereinbarung erstellt wird.
3.3 Lehrlingswesen
3.3.1 Ziel der Lehrlingsausbildung
Ruwa qualifiziert sich als gesuchten Ausbildungsbetrieb mit entsprechendem Image.
- Pro Lehrjahr soll in den Abteilungen Zimmerei und Schreinerei je ein Lehrling ausgebildet
werden.
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