Page 23 - Moderne Heimerziehung heute
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Sara Anna Wirbals Die Systemische InteraktionsTherapie Einzelfall des erzieherischen Bedarfs ergibt und das engere soziale Umfeld einzubeziehen ist (vgl. Günder 2007, 40f.). Folgende Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang zu nennen (vgl.: Günder 2007, 41): § 28: Erziehungsberatung § 30: Erziehungsbeistandschaft , Betreuungsfelder § 31: Sozialpädagogische Familienhilfe § 32: Erziehung in einer Tagesgruppe § 33: Vollzeitpf ege § 34: Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform sowie § 35: Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Während die Paragraphen 28 bis 31 ambulante Erziehungsangebote be- nennen, verweist der Paragraph 32 auf eine teilstationäre Erziehungshilfe. Demgegenüber gelten Vollzeitpf ege (§ 33) und Heimerziehung bzw. sonstige betreute Wohnformen (§ 34) als stationäre Erziehungshilfen und die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35) kann sowohl in ambulanter als auch in stationärer Form wahrgenommen werden (vgl. Günder 2007, 42). „Aufgrund der Betonung des Familienbezugs im KJHG sind ambulante Erziehungshilfen den stationären dann vorzuziehen, wenn die familiären Beziehungsstrukturen und Bindungen noch einigermaßen vorhanden sind und zu erwarten ist, dass durch ambulante Hilfen die Verhältnisse wieder stabilisiert werden“ (Günder 2007, S. 42). Erscheint dies nicht möglich, so sollen die betroff enen Kinder und Jugend- lichen außerhalb des Elternhauses stationär untergebracht und erzogen werden. Hierzu stehen die beiden – als gleichberechtigt geltenden – erzieherischen Formen der Familienpf ege und der Heimerziehung zur Verfügung (vgl. Münder u. a. 2003, 314). 23 15.07.2011 10:25:13 Moderne_Heimerziehung.indb 23 15.07.2011 10:25:13 Moderne_Heimerziehung.indb 23