Page 20 - Moderne Heimerziehung heute
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Die Systemische InteraktionsTherapie Sara Anna Wirbals Die im Zuge der Heimkampagne genannten Forderungen nach der z. T. radikalen Veränderung der Heimerziehung (ausführlich bei Post 1997, S. 30 ff ) wurden zwar nicht allesamt realisiert, sie ebneten jedoch den Weg für die tiefgreifende Reform der Heimerziehung in den 80er-Jahren. Diese war geprägt von einer Angebotsdiff erenzierung, die bis heute anhält und dem Bild der modernen Heimerziehung entscheidende Gestalt verleiht. Neben dem Ausbau stationärer Hilfen unterschiedlichster Art kam es zur verstärk ten Ausdiff erenzierung mobiler bzw. ambulanter und teilstationärer Ange bote (vgl. Rosenbauer 2008, 24) sowie zur erheblichen Erweiterung des Pf egekin- derwesens (vgl. Günder 2007, S. 26). Mit der strukturellen Veränderung der Heimlandschaft wurden v. a. inhaltli- che Qualitätsmerkmale der Erziehung in der Jugendhilfe angestrebt, die sich in neuen pädagogischen Haltungen und Orientierungen zeigen sollten. So wurde bspw. ab Ende der 70er-Jahre in der Fachliteratur verstärkt die Notwendigkeit der Elternarbeit als methodische Vorgehensweise in der Heimerziehung dis- kutiert (vgl. Günder 2007, 22ff ), deren praktische Durch dringung allerdings erst mit dem Inkraft treten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (im Folgenden abgekürzt mit KJHG) 1990/1991 an Kontur gewann. 3 Die Verabschiedung des KJHG am 28. März 1990 , mit der das bis dato gel- tende Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) abgelöst wurde, kann als dritte Station des Weges der modernen Heimerziehung betrachtet werden. Als entschei- dende Veränderung zum JWG zeigen sich in der gesetzlichen Neufassung der Jugendhilfe insbesondere die Konzentration der Jugend hilfetätigkeit bei 4 den kommunalen Jugendämtern , die umfassende Beschreibung allgemei- ner Förderangebote und präventiver Hilfemaßnahmen sowie die rechtliche Verankerung des Abbaus repressi ver Maßnahmen (vgl. Münder 1996, 14f.) bzw. die verstärkte Beteiligung aller Betroff enen am gesamten erzieherischen Hilfeprozess (vgl. Trede; Winkler 1995, 229). Da sich das KJHG als Leistungsgesetz des Sozialgesetzbuches versteht, ga- rantiert es den Personenberechtigten einen Rechtsanspruch auf not wendige Hilfen. Ferner sieht das Gesetz in diesem Zusammenhang ein Wunsch- und 20 15.07.2011 10:25:12 Moderne_Heimerziehung.indb 20 15.07.2011 10:25:12 Moderne_Heimerziehung.indb 20
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