Page 21 - Moderne Heimerziehung heute
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Sara Anna Wirbals Die Systemische InteraktionsTherapie Wahlrecht für die Personenberechtigten hinsichtlich der Gestaltung der Hilfen vor. Dies ermöglicht den Erziehungshilfeempfängern eine aktive Beteiligung am Hilfeprozess bzw. Inanspruchnahme des Ange bots der Jugendhilfe. Hiermit wird das KJHG der Erkenntnis gerecht, dass der Erfolg einer Heimunterbrin- gung nur gegeben ist, wenn die Betroff enen selbst sowohl die Einrichtung aussuchen als auch an der inhaltlichen Aus gestaltung der Maßnahme durch selbstständig mitwirken können (vgl. Trede; Winkler 1995, 229). 2.3 Heimerziehung im Kontext des KJHG 2.3.1 Allgemeine Zielsetzung des KJHG Als modernes Leistungsgesetz soll das KJHG den gesamten Lebensbe reich der Kinder und Jugendlichen einschließen und in seinen rechtlichen Hand- lungsabläufen berücksichtigen (vgl. Sünker; Swiderek o.J., 706). Die Jugendhilfe wird dabei als Interessenvertretung der Kinder und Jugendli chen verstanden, was bereits in § 1 KJHG deutlich wird, welcher unter der Überschrift „Recht auf Erziehung, Elternförderung, Jugendhilfe“ die Grund lagen und Ziele der Kinder- und Jugendhilfe zusammenfasst: „(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaft sfä- higen Persönlichkeit. (2) Pf ege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pf icht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft . (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu betragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 21 15.07.2011 10:25:13 Moderne_Heimerziehung.indb 21 Moderne_Heimerziehung.indb 21 15.07.2011 10:25:13