Page 22 - Moderne Heimerziehung heute
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Die Systemische InteraktionsTherapie Sara Anna Wirbals 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt zu erhalten oder zu schaff en“ (§ 1 KJHG). Hiermit wird deutlich, dass die Förderung von Kindern und Jugend lichen nicht nur im Einklang zu sehen ist mit der sozialpädagogischen Unterstüt- zung der Eltern, sondern dass der Position der Eltern bzw. dem Stellenwert der Familie im KJHG eindeutig eine zentrale Be deutung beigemessen wird (vgl. Günder 2007, 38). 2.3.2 Hilfe zur Erziehung Das Leitmotiv der Eltern- bzw. Familienorientierung, das, wie bereits er- wähnt, schon in den 80er-Jahren Bestandteil der fachlichen Diskussion in der Heimerziehung war, fi ndet sich u. a. in § 27 Abs. 1 KJHG wieder. Hier wird die „Hilfe zur Erziehung“ folgendermaßen defi niert: „Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für eine Entwicklung geeignet und notwen- dig ist“ (§ 27 KJHG). Da die Angebote der erzieherischen Hilfen als Leistungsangebote zu ver- stehen sind, haben die Hilfeangebote einen freiwilligen Charakter und sind auf die Zusammenarbeit mit den Familien angewiesen. Hierbei ist ein Bezug zur Lebensweltorientierung gegeben, da sich Art und Umfang der Hilfe im 22 15.07.2011 10:25:13 Moderne_Heimerziehung.indb 22 Moderne_Heimerziehung.indb 22 15.07.2011 10:25:13
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