Page 444 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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mir irgend mein Vorhaben gelingt, werde, ganz nach den von ihm
erkannten Grundsätzen, aber nicht an dem Schatten und Scheinbilde
eines Staates, sondern an einem [wirklichen] vom ersten Range, die
Ursache jedes Heils und Unheils im Staatsleben, wie mit einem Stabe
darzustellen streben. Nachdem nämlich jene zweihundert und vierzig
Jahre unter den Königen [mit den Regierungen der Zwischenkönige
macht es etwas mehr aus] vorüber und Tarquinius vertrieben war,
herrschte im Römischen Volke ein so großer Haß gegen den
Königsnamen, als nach dem Hinscheiden, oder vielmehr dem Abschiede
des Romulus die Sehnsucht nach diesem gewesen war. Und so wie das
Volk damals nicht ohne einen König seyn konnte, so konnte es nach
Vertreibung des Tarquinius den Namen König nicht mehr nennen
hören. * * * 294
[Lücke von sechszehn Seiten.]
31. * * * [Nachdem nun jene treffliche Einrichtung des Romulus
ungefähr zweihundert und zwanzig Jahre unverändert bestanden
hatte * * * Nonius Marcellus, angeblich aus dem zweiten Buche der
Rep.] 295
* * * wurde jenes Gesetz ganz anfgehoben. 296 In dieser Erwägung
entfernten unsere Vorfahren sowohl den ganz unschuldigen Collatinus,
blos weil seine Verwandtschaft mit den Tarquiniern Verdacht erregte, 297
als auch alle andern Tarquinier, weil der Name verhaßt war. In gleicher
Rücksicht ließ P. Valerius [Poplicola] nicht nur die Gewaltstäbe, [Fasces]
senken, wenn er in der Volksversammlung zu reden begann, sondern ließ
auch sein Haus in die Niederung am Fuße des Velischen Hügels
versetzen, nachdem er bemerkt hatte, daß bei dem Volke ein Argwohn
gegen ihn rege geworden war, weil er auf einem höhern Platze des
Velischen Hügels zu bauen angefangen hatte, gerade an der Stelle, wo
der König Tullus gewohnt hatte. Er war es auch (und darin zeigte er sich
besonders als Poplicola [Volksfreund]), der dem Volke das Gesetz
vorschlug, welches zuerst in der nach Centurien stimmenden
Volksversammlung gegeben wurde, daß kein Staatsbeamter einen
Römischen Bürger der Berufung [Provocation] an das Volk zum Trotze
hinrichten oder auch nur körperlich züchtigen lassen dürfe. Daß aber
auch sogar eine Provocation von den Königen an das Volk statt gefunden
habe, beweisen die Bücher der Hauptpriester, 298 auch deuten es unsere
Auguralbücher an; und daß man überhaupt von jedem Urtheile und von
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