Page 445 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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jeder Strafe provociren dürfe, sprechen die zwölf Tafeln in mehreren
Gesetzen aus; 299 auch spricht schon die historische Angabe, daß die
zehen Männer, die die Gesetze verfaßten, bei ihrer Wahl die
Begünstigung erhielten, daß man von ihnen nicht provociren dürfe,
hinlänglich für den Satz, daß alle übrigen Staatsbeamten diese
Begünstigung nicht hatten: überdieß enthält das consularische Gesetz des
L. Valerius Potitus und M. Horatius Barbatus, 300 die der Eintracht
wegen eine weise Volksthümlichkeit ausübten, die unverbrüchliche
Bestimmung, daß kein Beamter gewählt werden sollte, von dem keine
Provocation stattfände. 301 Auch enthalten die Porcischen Gesetze, deren
drei sind, von drei Porciern vorgeschlagen, 302 bekanntlich nichts Neues,
außer die feierliche Bestätigung [jenes Gesetzes]. Es ließ demnach
Publicola, nachdem jenes Gesetz über die Provocation durchgegangen
war, gleich die Beile aus den Gewaltstabbündeln [Fascen]
herausnehmen, wählte sich dann den Tag darauf den Spurius Lucretius
zum Amtsgenossen, und ließ seine Lictoren zu ihm, weil er der Aeltere
war, hinübertreten: auch war er der Erste, 303 der die Sitte einführte, daß
die Lictoren immer nur vor Einem Consul einen Monat um den andern
hergehen sollten, damit es nicht zur Zeit der Volksfreiheit mehr Zeichen
der Oberherrlichkeit gebe, als zur Zeit des Königthums gewesen wären.
Nach meiner Ueberzeugung zeigte der Mann keinen geringen Grad von
Staatsweisheit, indem er dadurch, daß er dem Volke in den gehörigen
Schranken Freiheit gewährte, desto leichter das Ansehen der
Staatsoberhäupter aufrecht erhielt. Nicht ohne Grund aber trage ich euch
diese so uralten und so veralteten Dinge vor; sondern ich brauche
ausgezeichnete Personen und Zeitpunkte als Beispiele für die Menschen
und Ereignisse, auf welche ich dann im weitern Verlauf meiner Rede zu
kommen gedenke.
32. In diesem Zustande hatte also der Senat den Staat in jenen Zeiten
in Händen; so daß bei hergestellter Volksfreiheit dennoch nur Weniges
durch das Volk vollzogen wurde, das Meiste dagegen durch das Ansehen
des Senats, und dem Herkommen und der Sitte gemäß: und daß die
Consuln der Zeit nach nur eine einjährige Macht besaßen, dem Wesen
aber und dem Rechte nach eine königliche. 304 Ein Punkt aber, der zur
Aufrechterhaltung der Macht der Vornehmen von der höchsten
Wichtigkeit war, wurde mit der größten Strenge behauptet, nämlich daß
die Beschlüsse der Volksversammlungen nur dann Gültigkeit hatten,
wenn sie durch die Zustimmung der Väter gebilligt waren. 305 In
dieselben Zeiten fällt auch die Ernennung des [ersten] Dictators
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