Page 440 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
P. 440
bestmöglichen Zustande sey. Ja auch den Accensis velatis, 270 den
Zinkenbläsern, den Hornbläsern, den Proletariern * * * 271
[Lücke von vier Seiten.]
23. * * * [Meiner Ansicht nach ist ein Staat am besten eingerichtet, wenn
in seiner Verfassung eine zweckmäßige Mischung des monarchischen,
aristokratischen und demokratischen Princips ist, und die Strafgewalt die
Bürger nicht aufreizt und empört 272 ]
* * * [Demnach ist Karthago fünf und] sechzig Jahre älter [als Rom],
weil es neun und dreißig Jahre vor der ersten Olympiade erbaut wurde.
Und jener älteste Lykurgus hatte fast dieselbe 273 Ansicht. 274 Demnach,
scheint mir, haben wir jenes Gleichgewicht und diese Mischung der drei
Verfassungsarten mit jenen Völkern gemein gehabt. Was aber das
Eigenthümliche unserer Verfassung ist, das ihr einen so überwiegenden
Vorzug verleiht, das will ich, wo möglich, noch genauer erörtern, weil es
sich zeigen wird, daß sich seines Gleichen in keinem Staate findet. Denn
das bisher Entwickelte fand sich in solcher Mischung bei der
Spartanischen und Karthagischen Verfassung, wie in der unsrigen, daß es
nicht durch eine bestimmte Regel in ein rechtes Verhältniß gebracht war.
Denn ein Staat, in welchem ein Einzelner in ununterbrochenem Besitze
einer [ihm übertragenen] Gewalt, besonders der königlichen, ist, mag
auch in demselben sich immerhin ein Senat befinden, wie damals, zur
Zeit der Könige, Einer in Rom war; wie zu Sparta nach der Lykurgischen
Verfassung; mag auch dem Volke noch einiges Recht eingeräumt seyn,
wie es unter unsern Königen war; so gibt doch eben der Name König ein
Uebergewicht; und ein solcher Staat ist und heißt demnach nothwendig
eine Monarchie. 275 Eine solche Form der Verfassung ist aber aus dem
Grunde sehr unhaltbar, weil sie durch den Mißbrauch eines Einzigen nur
gar zu leicht zur verderblichsten aller Formen ausartet. Denn das
Königthum an sich ist nicht nur nicht zu verwerfen, sondern möchte
leicht allen übrigen einfachen Formen bei weitem vorzuziehen seyn, 276
(wenn ich ja irgend eine einfache Regierungsform für zweckmäßig
erklären könnte:) aber nur so lange es nicht ausartet, und seine [rechte]
Haltung behält. Das aber ist die [rechte] Haltung, daß durch die
ununterbrochene rechtmäßige Gewalt eines Einzigen, durch seine
Gerechtigkeit und Weisheit das Wohl und die [Rechts-] Gleichheit und
die Ruhe Aller geschützt und beaufsichtigt werde. Im Allgemeinen fehlt
(jedoch) einem Volke viel, das einen König über sich hat, besonders die
439