Page 440 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
P. 440

bestmöglichen Zustande sey. Ja auch den Accensis velatis,                   270  den

                Zinkenbläsern, den Hornbläsern, den Proletariern * * *              271


                                              [Lücke von vier Seiten.]


                23. * * * [Meiner Ansicht nach ist ein Staat am besten eingerichtet, wenn
                in seiner Verfassung eine zweckmäßige Mischung des monarchischen,
                aristokratischen und demokratischen Princips ist, und die Strafgewalt die

                Bürger nicht aufreizt und empört         272 ]
                     * * * [Demnach ist Karthago fünf und] sechzig Jahre älter [als Rom],
                weil es neun und dreißig Jahre vor der ersten Olympiade erbaut wurde.

                Und jener älteste Lykurgus hatte fast dieselbe          273  Ansicht.  274  Demnach,
                scheint mir, haben wir jenes Gleichgewicht und diese Mischung der drei
                Verfassungsarten mit jenen Völkern gemein gehabt. Was aber das
                Eigenthümliche unserer Verfassung ist, das ihr einen so überwiegenden
                Vorzug verleiht, das will ich, wo möglich, noch genauer erörtern, weil es
                sich zeigen wird, daß sich seines Gleichen in keinem Staate findet. Denn

                das bisher Entwickelte fand sich in solcher Mischung bei der
                Spartanischen und Karthagischen Verfassung, wie in der unsrigen, daß es
                nicht durch eine bestimmte Regel in ein rechtes Verhältniß gebracht war.
                Denn ein Staat, in welchem ein Einzelner in ununterbrochenem Besitze
                einer [ihm übertragenen] Gewalt, besonders der königlichen, ist, mag
                auch in demselben sich immerhin ein Senat befinden, wie damals, zur

                Zeit der Könige, Einer in Rom war; wie zu Sparta nach der Lykurgischen
                Verfassung; mag auch dem Volke noch einiges Recht eingeräumt seyn,
                wie es unter unsern Königen war; so gibt doch eben der Name König ein
                Uebergewicht; und ein solcher Staat ist und heißt demnach nothwendig

                eine Monarchie.      275  Eine solche Form der Verfassung ist aber aus dem
                Grunde sehr unhaltbar, weil sie durch den Mißbrauch eines Einzigen nur
                gar zu leicht zur verderblichsten aller Formen ausartet. Denn das
                Königthum an sich ist nicht nur nicht zu verwerfen, sondern möchte

                leicht allen übrigen einfachen Formen bei weitem vorzuziehen seyn,                 276
                (wenn ich ja irgend eine einfache Regierungsform für zweckmäßig
                erklären könnte:) aber nur so lange es nicht ausartet, und seine [rechte]
                Haltung behält. Das aber ist die [rechte] Haltung, daß durch die
                ununterbrochene rechtmäßige Gewalt eines Einzigen, durch seine
                Gerechtigkeit und Weisheit das Wohl und die [Rechts-] Gleichheit und
                die Ruhe Aller geschützt und beaufsichtigt werde. Im Allgemeinen fehlt

                (jedoch) einem Volke viel, das einen König über sich hat, besonders die





                                                          439
   435   436   437   438   439   440   441   442   443   444   445