Page 516 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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bessern Platz macht.
134 Das ist die Ansicht des Polybius VI, 3. Eine solche gemischte
Verfassung war in Creta, in Sparta, in Karthago und, unter Solon, in
Athen.
135 Etwa: zur Erkenntniß, in welchem Sinne du eine Mischung für
wünschenswerth haltest. Interessante Vergleichungen bieten dar Herodot
III, 80 bis 82. Dionys. v. Halik. Archäol. II, 3. Wo Scipio hier fort fährt,
führt er die Ansicht der Freunde der Demokratie an.
136 Es ist vielleicht nicht überflüssig, zu bemerken, daß das Alterthum
so gut wie gar keinen Begriff von einer constitutionellen Monarchie
hatte.
137 S. über Rhodus unten III, 35.
138 Etwa: – » sich nicht durch Verdienst emporschwingen könnte.« Dieß
war in Rhodus auch nicht immer gleich. Die Wechsel der Athenischen
Verfassung kennt man.
139 In diesem Sinne spricht Agrippa zum Octavianus für die Freiheit des
Römischen Volkes bei Dio Cassius LII, 9. wogegen ihm Mäcenas räth,
die Alleinherrschaft zu behaupten. Vielleicht hatte Dio unser Werk vor
Augen.
140 Das ist der Sinn des Verses, der auch im Werke von den Pflichten I,
8. vorkommt, Hier wird aber nicht von getheilter Herrschaft gesprochen,
sondern der Gedanke erfordert, daß zwischen einem Despoten und einem
unterdrückten Volke kein Vertrauen möglich sey. Dieser Sinn läßt sich
aber nur mit großem Zwang aus den Worten des Ennius herausdrehen.
141 Ohne Zweifel setzte er in der Lücke die Erörterung über den hohen
Werth der Volkssouveränität und der Gleichheit der Rechte der
Staatsbürger fort, Denn wo die Handschrift wieder fortfährt, ist er noch
auf dieser Idee. Gedanken zur Ausfüllung bietet Dio Cassius LII, 4.
142 S. Creuzers Symb. und Mythol. II, 498. Im Auszuge des
Uebersetzers S. 401–405.
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