Page 628 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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Betreffenden: da er allen Obliegenheiten des Lebens nicht mehr
gewachsen sei, da er den Andern nur zur Last falle, sich selbst
unerträglich sei und seinen eigenen Tod überlebe, so möge er sich
entschließen, der verpestenden Krankheit und Seuche nicht länger ein
nährender Herd zu sein, und, da ihm das Leben doch nur eine einzige
Qual sei, nicht zaudern, getrost zu sterben, sondern vielmehr, froher
Hoffnung voll, sich entweder selbst einem so bitterschmerzlichen Leben
wie einem Kerker oder einer Folter entziehen, oder willig gestatten, daß
ihn Andere davon befreien. Daran werde er weise handeln, da er ja durch
seinen Tod um keine Wonnen des Lebens komme, sondern nur seinem
Jammer entgehe; und wenn er so den Rath der Priester und der Ausleger
des Willens Gottes befolge, so begehe er ein frommes, Gott
wohlgefälliges Werk.
Diejenigen, die sich solchergestalt haben überreden lassen, enden ihr
Leben entweder freiwillig durch Nahrungsenthaltung oder erhalten ein
Schlafmittel und finden im bewußtlosen Zustande ihre Erlösung.
Gegen seinen Willen wird keinem das Leben entzogen, aber man
erweist ihm darum um nichts weniger Liebesdienste; nur wird
Denjenigen, die in der so erlangten Ueberzeugung sterben, dieses als
besonders ehrenvoll angerechnet.
Wenn sich dagegen Einer aus einem von den Priestern und vom
Senate nicht gebilligten Gründe das Leben nimmt, so wird er weder eines
Begräbnisses, noch der Feuerbestattung gewürdigt, sondern sein
Leichnam wird irgendwo in einen Sumpf geworfen und schimpflich
unbegraben gelassen.
Das Weib heirathet nicht vor dem achtzehnten Jahre; der Mann nicht,
bevor er noch vier Jahre älter geworden. Wird ein Weib vor ihrer
Verheirathung verbotenen Umgangs überführt, So wird das sowohl an
ihr, als am Manne schwer geahndet. Beiden Theilen wird die Ehe
verboten, wofern nicht die Verzeihung des Fürsten das Vergehen sühnt:
aber auch der Familienvater oder die Mutter, in deren Hause dieses
begangen worden, unterliegen der Entehrung, weil sie die ihrem Schutze
Befohlenen schlecht behütet haben.
Die Utopier bestrafen dieses Vergehen deswegen so streng, weil sie
voraussehen, daß es sonst kommen werde, daß nur Wenige in ehelicher
Liebe sich vereinigen würden, worin ein Jeder ein ganzes Leben mit
einer Person verbleiben und obendrein alle Unannehmlichkeiten
geduldig ertragen muß, die der Ehestand mit sich bringt, wenn die Leute
sich dem zügellosen Konkubinate hingeben dürften.
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