Page 809 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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Fünfzigstes Kapitel
Inhaltsverzeichnis
Kein Rat und keine Behörde darf die Staatsgeschäfte zum Stillstand
bringen können.
Die römischen Konsuln Titus Quinctius Cincinnatus und Gnejus Julius
Mento hatten sich entzweit und alle Staatsgeschäfte zum Stillstand
gebracht. Livius IV, 26. (432 v. Chr.) Als der Senat dies sah, forderte er
sie auf, einen Diktator zu ernennen, damit dieser täte, was wegen ihrer
Zwietracht nicht geschehen konnte. Die Konsuln aber, in allem andern
uneins, stimmten darin überein, daß sie keinen Diktator ernennen
wollten. Der Senat wußte sich nicht anders zu helfen, als daß er sich der
Tribunen bediente, die mit Ermächtigung des Senats die Konsuln zum
Gehorsam zwangen.
Hier ist zunächst der Nutzen des Tribunats zu bemerken, das nicht
allein dazu diente, den Übermut der Mächtigen gegen das Volk zu
zügeln, sondern auch die Eifersucht unter den Mächtigen selbst.
Zweitens ergibt sich, daß man eine Republik nie so einrichten darf, daß
einige wenige einen Beschluß aufhalten können, der zur
Aufrechterhaltung der gewöhnlichen Staatsgeschäfte erforderlich ist.
Wenn man z.B. einem Rat die Befugnis gibt, die Ehrenstellen und Ämter
zu verteilen, oder einer Behörde die Ausführung eines Geschäfts
überträgt, muß man entweder dafür sorgen, daß sie es unter allen
Umständen ausführt, oder anordnen, daß, wenn sie es nicht besorgen
will, ein andrer es übernehmen kann und muß. Sonst ist die Einrichtung
mangelhaft und gefährlich, wie es in Rom gewesen wäre, hätte man dem
Eigensinn der Konsuln nicht die Amtsgewalt der Tribunen
entgegensetzen können.
In Venedig erteilt der Große Rat die Ehrenstellen und Ämter.
Manchmal geschah es, daß die ganze Versammlung aus Groll oder
infolge boshafter Aufhetzung keine Nachfolger für die städtischen
Behörden wie für die des venezianischen Herrschaftsgebietes ernannte.
Dadurch entstand die größte Verwirrung, weil mit einem Mal in den
unterworfenen Gebieten wie in der Stadt selbst die gesetzmäßigen
Richter fehlten. Man konnte auch nicht eher etwas erlangen, bevor der
Große Rat zufriedengestellt oder überlistet war. Dieser Unfug hätte
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