Page 833 - Philosophie und Politik: Staatstheorien von Platon, Cicero, Machiavelli und Thomas Morus (Vollständige deutsche Ausgaben)
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Sechzigstes Kapitel
Inhaltsverzeichnis
Das Konsulat und jede andre Würde wurde in Rom ohne Rücksicht
auf das Alter vergeben.
Wie man aus der Geschichte ersieht, verlieh die römische Republik das
Konsulat, nachdem es auch Plebejern zugänglich geworden war, 367
durch das dritte der Licinischen Gesetze. Vgl. Kap. 37, Anm. 108. ohne
Rücksicht auf Alter und Geburt. Ja, eine Rücksicht auf das Alter fand in
Rom überhaupt nie statt, vielmehr sah man immer nur auf das Verdienst,
mochte man es nun bei einem Jüngling oder einem Greise finden. Ein
Beweis dafür ist Valerius Corvinus, der mit 23 Jahren Konsul wurde 349
v Chr. Bei Livius VII, 26, heißt er Marcus Valerius Corvus. und in einer
Ansprache an seine Soldaten sagte, das Konsulat sei ein praemium
virtutis, non sanguinis Ebd. 32. (ein Lohn der Tüchtigkeit, nicht der
Geburt). Ob diese Einrichtung gut oder schlecht war, sei dahingestellt.
Was die Geburt betrifft, so ließ man sie notgedrungen fallen, und die
gleiche Notwendigkeit dürfte in jedem Staat eintreten, der das ausrichten
will, was Rom vollbracht hat, wie schon früher gesagt ward. S. Kap. 6.
Denn ohne Lohn kann man den Menschen keine Lasten auferlegen und
ihnen auch die Hoffnung auf Lohn nicht ohne Gefahr nehmen. Bald
mußte man daher dem Volke die Hoffnung geben, zum Konsulat zu
gelangen, und eine Weile zehrte es von dieser Hoffnung. Später aber
reichte die Hoffnung nicht aus, sondern man mußte sie erfüllen. Ein
Staat, der das Volk zu nichts Ruhmwürdigen verwendet, kann es freilich
nach Gutdünken behandeln, wie anderwärtig gezeigt wurde. 198: S. Kap.
6. Wer aber das ausrichten will, was Rom tat, darf solche Unterschiede
nicht machen.
Angenommen, man wollte das letztere, so ist ein Unterschied des
Alters nicht zu rechtfertigen, ja er muß notgedrungen fortfallen. Denn
wenn das Volk einen Jüngling zu einem Amte erwählen soll, das die
Klugheit eines Greises erfordert, so muß ihm eine hervorragende
Leistung zu dieser Würde verhelfen. Besitzt aber ein Jüngling solche
Tüchtigkeit, daß er sich durch etwas Besondres hervorgetan hat, so wäre
es höchst nachteilig für den Staat, wenn er diese Kraft nicht gleich
nutzen könnte, sondern warten müßte, bis er gealtert ist und die
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