Page 39 - Chronik der SPD Kaufungen
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Zur Verdeutlichung: Arbeitslosengeld ist keine Staatlichen Subvention an Arbeitslose: Es ist
        auch kein staatliches Almosen. Sondern eine Versicherungsleistung die Arbeitnehmer und Ar-
        beitgeber je zur Hälfte jeden Monat, jedes Jahr finanzieren.


        Das Argument, für die Betroffenen sollten die Arbeitsanreize verstärkt werden, ist angesichts

        der realen Arbeitsmarktsituation und der Arbeitsmarktchancen der Betroffenen zynisch.


        Die Diskussion um die Lohnnebenkosten dient dazu weitere sozialstaatliche Grundstrukturen
        zu verändern. Zurückzuweisen ist zum einen., dass die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge
        - und weitere Arbeitgeberleistungen - überhaupt ein Maßstab für die Konkurrenzfähigkeit dar-
        stellen. Entscheidend für den Maßstab unserer „Konkurrenzfähigkeit“ sind die Lohnstückkos-
        ten, deren Berechnung den Bezug bzw. das Verhältnis zur Produktivität herstellt.



        Die Debatte über die Lohnnebenkosten wird dazu benutzt, die Arbeitgeber noch mehr als bis-
        her aus der paritätischen Finanzierung zu entlassen. Letztlich geht es darum, die Arbeitgeber-
        seite zunehmend aus der politischen Mitverantwortung für den Sozialstaat zu entlassen.


        2.     Senkung der Arbeitslosenhilfe auf das Niveau der Sozialhilfe (Arbeitslosengeld II)
        3.     Eine weitere Verschärfung der Zumutbarkeit


        Erklärung von Gerhard Schröder am 14.03.2003:


        •  „Wir brauchen deshalb Zuständigkeiten und Leistungen aus einer Hand. Damit steigern
            wir die Chancen derer, die arbeiten können und wollen. Das ist der Grund, warum wir die
            Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenlegen werden, und zwar einheitlich auf einer Höhe
            - auch das gilt es auszusprechen -  die in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe entsprechen

            wird.“




        Das mit der jetzigen Arbeitslosenhilfe praktizierte Lohnleistungsprinzip zielt darauf, einen Bei-
        trag zur Erhaltung des Lebensstandards für Arbeitslose zu leisten.


        Demgegenüber verfolgt die in der Regierungserklärung vom 14.03.2003 gemachte Aussage,

        lediglich noch das Ziel, die nackte Armut zu vermeiden.


        Dabei geht es nicht nur um die soziale Lage der betroffenen Arbeitslosen, sondern es geht
        auch um diejenigen, die heute (noch) in Lohn/Gehalt und Brot stehen.


        Denn einerseits ist jeder, der heute nicht sicher sein kann, bis zum 65. Lebensjahr zu arbeiten,
        eventuell einmal von den Regelungen betroffen. Andererseits haben diese Kürzungen aber
        auch direkte Auswirkungen auf die heute Beschäftigten.
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