Page 40 - Chronik der SPD Kaufungen
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Die Kürzungen von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe werden die Position von Arbeitslo-
        sen in Lohnverhandlungen mit potentiellen Arbeitgebern verschlechtern. Arbeitgeber werden
        dabei erheblich niedrigere Preise für Arbeit, d.h. beim Lohn und Gehalt, durchsetzen können,
        als dies vor den Sozialkürzungen der Fall war.



        Dies hat direkte Folgen für bestehende Arbeitsplätze. Mit den Kürzungen wird so eine große
        Masse an Billigkonkurrenz für bestehende Arbeitsplätze geschaffen und Lohndumping geför-
        dert. Daran können wir genau so wenig Interesse haben wie arbeitslose Arbeitnehmerinnen
        und Arbeitnehmer.


        Wir hatten bis heute bereits zahlreiche Kürzungen, z.B. bei der Arbeitslosenhilfe.  Arbeitslo-
        senhilfe erhält man, wenn das Arbeitslosengeld ausgelaufen ist und man dem Arbeitsmarkt
        weiterhin zur Verfügung steht und bedürftig im Sinne des Gesetzes ist.



        Bereits seit 1996 wird die Berechnungsgrundlage für die Arbeitslosenhilfe grundsätzlich jedes
        Jahr um 3 Prozent abgesenkt. Das heißt, niemand kann sich auf seiner Arbeitslosenhilfe aus-
        ruhen, ein großer Teil der Arbeitslosenhilfebezieher nähert sich der Armutsschwelle.


        Früher gab es die so genannte „originäre Arbeitslosenhilfe“. Sie wurde unter anderem dann ge-
        zahlt, wenn man wenigstens 5 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, aber noch
        keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte. Diese Leistung ist zwischenzeitlich weggefallen.


        Und noch eine Kürzung: Seit 1999 werden für Arbeitslosenhilfebezieherinnen und -bezieher
        nicht mehr auf Basis von 80 Prozent ihres vormaligen Einkommens Beiträge an die Renten-
        versicherung abgeführt, sondern nur noch auf Basis des tatsächlich gezahlten Arbeitslosen-

        hilfebetrages. Das führt zu einer Reduzierung der Rentenansprüche – je nach Einzelfall – um
        ungefähr die Hälfte.


        Eine weitere Verschärfung ist durch die Hartz- Gesetze dazu gekommen. Nach welchen Vor-
        aussetzungen man bedürftig ist, ist durch die Umsetzung der so genannten „Hartz- Gesetze“
        wieder verschärft worden.


        Nachdem man seit Beginn des Jahres 2002 – je nach Lebensalter unterschiedlich – bis zu

        33.800 Euro besitzen durfte, ohne dass einem dies auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet wur-
        de, gilt seit diesem Jahr ein absoluter Höchstbetrag von lediglich 13.000 Euro. Auch das Ein-
        kommen des Ehepartners wird stärker angerechnet, als dies je der Fall gewesen ist. Dies kann
        im Einzelfalle, wenn man überhaupt noch einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hat, zu Einbu-
        ßen bis zu 270 Euro pro Monat führen.


        Ein Ergebnis der Umsetzung der Hartz- Kommissionsergebnisse ist die „Nicht-Dynamisierung“
        von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Bisher wurden die Lohnersatzleistungen jeweils
        nach 12 Monaten an die Lohnentwicklung angepasst. Dies geschieht künftig nicht mehr und
        stellt eine weitere Einbuße für die Betroffenen dar.
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